Die TI nutzt digitale Technologien, um die Komplexität jedes Patienten besser zu erfassen. Das Potenzial der Digitalisierung bietet die Chance, die medizinische Versorgung effizienter und auf eine maßgeschneiderte Basis zu stellen.
Aktuell
Verschlüsselungsverfahren RSA und ECC
Zum sicheren Betrieb der Telematikinfrastruktur werden Verschlüsselungszertifikate verwendet. Um den stetig steigenden Cyberangriffen standzuhalten, wird das Verschlüsselungsverfahren zum sicheren Betrieb der TI-Komponenten zum 31. Dezember 2025 umgestellt.
Betroffen von dieser Umstellung sind jedoch nicht alle.
Antworten auf Fragen, wie:
- wie Sie sich vorbereiten können
- welche Komponenten konkret betroffen sind
- was die Umstellung für Ihre Praxis bedeutet
finden Sie auf der Informationsseite der gematik (externer Link).
ePA für alle – Pflicht ab 01.10.2025
Die KZVS wird zum Sächsischen Fortbildungstag am 27. September 2025 in Chemnitz mit einem Stand präsent sein und Ihnen u. a. Ihre Fragen zur ePA beantworten.
Die ePA wird seit April 2025 zunehmend in medizinischen Einrichtungen eingesetzt.
Noch bis zum 30. September 2025 kann die neue ePA-Anwendung im Versorgungsalltag freiwillig getestet werden. Ab dem 1. Oktober 2025 gilt die verpflichtende Nutzung der ePA-Anwendung. Welche medizinischen Informationen von der Zahnarztpraxis einzustellen sind, zeigt die Übersicht zur ePA-Befüllung (PDF) der KZBV.
Erfahrungen und Nutzung aus Patientensicht sowie aus der Praxis, spiegelt die neue Themenseite der gematik – ePA für alle: Erfahrungen und Nutzung (externer Link).
Zusätzlich bietet die gematik die Möglichkeit zum weiteren Austausch an und leitet Anfragen an die entsprechenden Stellen weiter. Hier geht’s zum Kontaktformular der gematik (externer Link).
Sie haben das Update zur ePA für alle | ePA 3.0 bereits installiert? Dann melden Sie uns dies bitte bis zum 30. September 2025 über das Formular zur Eigenerklärung TI-Monatspauschale (interner Link).
Nähere Informationen über Kennzahlen zur ePA bietet das TI-Dashboard der gematik (externer Link).
Informationen für Ihre Einrichtung:
- kostenfreie Infopakete für Ihre Praxis | gematik (externer Link)
- KZBV | Übersicht zur ePA-Befüllung (PDF)
- ePA für alle | gematik (externer Link)
- KZBV | Elektronische Patientenakte (externer Link)
Hör-Tipp:
Virtuelle Veranstaltung der gematik:
- Mitschnitte: ePA für Zahnarztpraxen | gematik (externer Link)
Aufregung im Büro: Cyberangriffe verhindern
Am ganz normalen Büroarbeitsplatz setzen viele Cyberangriffe an.
Unsichere Browser-Einstellungen, Standard-Bürosoftware können schnell zu großen Sicherheitslücken und Einfallstoren werden.
Schützen Sie Ihre Systeme durch regelmäßige Software-Updates, automatische Aktualisierungen, sichere Passwortstrategien, Zugangskontrollen und gezielte Mitarbeiterschulungen.
Weitere Informationen zum Angriffsziel am Büroarbeitsplatz:
- Schützenswerte Komponenten im Büro | BSI (externer Link)
- Datensicherheit der Telematikinfrastruktur| gematik (externer Link)
- KZBV | IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis (externer Link)
- Checkliste TI - Datenschutz sicherstellen (PDF)
Tipp:
Die KBV stellt einen kostenfreien digitalen Praxis-Check (externer Link) zum Datenschutz und der Informationssicherheit zur Verfügung.
TI 2.0
Die Telematikinfrastruktur entwickelt sich stetig weiter. Mit der Evolution wird die TI 2.0 (externer Link) flexibler und moderner – weniger Hardware und mehr digitale Services für Fachpersonal und Versicherte.
weniger Hardware:
Das TI-Gateway bindet Einrichtungen ohne Konnektoren vor Ort an die Telematikinfrastruktur an.
Der Proof of Patient Presence (PoPP) dient als alternativer digitaler Versicherungsnachweis zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
digitale Services:
Mit VSDM 2.0 wird der Zugriff auf aktuelle Versichertendaten flexibler und effizienter. Denn dann werden Versichertendaten nicht mehr allein auf der eGK gespeichert, sondern in einem zentralen Fachdienst hinterlegt. Medizinische Einrichtungen können diese Daten über den Fachdienst abrufen – ohne Konnektor und Kartenterminal.
Wichtig
Beantragung von SMC-B und eHBA
SMC-B (Praxisausweis)
Antragstellung:
Die SMC-B wird über die KZV Sachsen beantragt. Diese Karte identifiziert Ihre Praxis als medizinische Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur.
Die Beantragung des SMC-B erfolgt ausschließlich und nur mit dem persönlichen Vertragszahnarzt-Login im Online-Portal (interner Link) der KZV Sachsen.
Neubeantragung:
In vielen Praxen laufen die Zertifikate der SMC-B und oder der Geräte-Karte (gSMC-KT) des Kartenterminals in nächster Zeit ab, sodass eine Neubeantragung nötig wird.
Um einen Ausfall der Telematikinfrastruktur zu vermeiden, sollten entsprechende Hinweise unbedingt beachtet werden. Die Anzeige, dass ein Zertifikat abläuft, wird über Ihr Praxisverwaltungssystem (Zahnarztsoftware) sowie direkt am Kartenterminal ausgegeben. Außerdem informiert auch Ihr Dienstleister vor Ort bzw. der Kartenherausgeber über das ablaufende Zertifikat.
Muss ein neuer Praxisausweis (SMC-B) beantragt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich über das Online-Portal der KZV Sachsen.
Beachten Sie bei Ihrer Planung eine Bearbeitungszeit von 6-12 Wochen.
Hinweise zum Ablauf bei der Beantragung:
Checkliste zur Neubeantragung von SMC-B und gSMC-KT (PDF)
Änderungen im Verzeichnisdienst (VZD):
Aufgrund vermehrter Anfragen zu diesem Anbindungsprozess möchten wir darauf hinweisen, dass die KZVen grundsätzlich keine Änderungen im Verzeichnisdienst (VZD) vornehmen können. Damit ist auch ausgeschlossen, dass KZVen KIM-Mail-Adressen „umschreiben“ können. Diese sogenannte Umregistrierung erfolgt ausschließlich durch Ihren Techniker/Dienstleister vor Ort.
Nutzungsregeln:
Zum Umgang mit der SMC-B informieren Sie sich auch über die Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen der KZV Sachsen(PDF).
Hinweis:
Bitte beachten Sie, die SMC-B innerhalb von vier Wochen nach Erhalt beim Kartenhersteller freizuschalten.
eHBA (elektronischen Heilberufsausweis)
Der eHBA ist bei der Landeszahnärztekammer Sachsen zu beantragen(Link zur Beantragung). Der Ausweis ist ein persönliches Ausweisdokument.
Auf den Hinweisseiten der Landeszahnärztekammer Sachsen finden Sie weitere Informationen zum eHBA.
Eigenerklärung TI-Monatspauschale
Notwendige Voraussetzung für die Zahlung der TI-Monatspauschale, ist der Nachweis zur Ausstattung mit TI-Komponenten. Dieser Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung für jeden Standort auszufüllen.
Es sind alle Anwendungen aufzuführen, die in der Praxis verfügbar sind, auch wenn diese bislang tatsächlich noch nicht genutzt worden sind.
Möchten Sie die TI- Monatspauschale beantragen oder aktualisieren, dann nutzen die Eigenerklärung(interner Link) dafür.
Positivliste für Primärsysteme
Die Konformitätsbewertung für Praxisverwaltungssysteme (PVS) ist ein Instrument, um festgelegte Standards in Primärsystemen zu prüfen. Das langfristige Ziel ist es, mit Hilfe des Zertifizierungsverfahrens Versorgungsprozesse digital und interoperabel zu gestalten.
Praxisverwaltungssysteme, die ein entsprechendes Zertifikat erhalten haben, werden in der Bestätigungsübersicht im gematik Fachportal aufgeführt.
- Positivliste (externer Link)
Allgemeines
Wegweiser für Neugründer
Damit die praxisindividuelle Anbindung an die Telematikinfrastruktur gelingt, ist einiges an organisatorischem Aufwand zu beachten. Wir unterstützen Sie mit den nachfolgenden Informationen:
- Broschüre zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (PDF)
- Das Formular Mitteilung zum Nachweis des eHBA und zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) (PDF) ist vor Beginn der vertragszahnärztlichen Tätigkeit einzureichen.
- Der Nachweis eines elektronischen Heilberufeausweises (eHBA) ist die Grundlage zur Beantragung eines Praxisausweises (sog. SMC-B). Erst wenn der Nachweis zum eHBA vorliegt, darf die KZV Sachsen eine Identifikationsnummer zur Telematikinfrastruktur (T-ID) vergeben.
Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen im Anbindungsprozess an die TI das Team Telematik: 0351 8053-515 (erreichbar von 10 bis 14 Uhr) oder über telematik@kzv-sachsen.de
TI-Pauschalen – Finanzierung
Beantragung der TI-Pauschale:
Je Praxisstandort ist eine Eigenerklärung zur TI-Monatspauschale online bei der KZV Sachsen einzureichen. Für die Online-Beantragung verwenden Sie das Formular zur Eigenerklärung (interner Link) der TI-Monatspauschale.
Wichtig: Die Zahlung der TI-Pauschale erfolgt erst auf den folgenden Monat nach welchem die Eigenerklärung bei der KZV Sachsen eingereicht wurde.
Die Höhe der Monatspauschale richtet sich nach der Praxisgröße, welche jeweils zum letzten Tag des Quartals ermittelt wird.
Es findet eine jährliche Anpassung der TI-Pauschalen statt. Die Anpassung richtet sich nach dem jährlich verhandelten Orientierungspunktwert der Ärzte.
Informationen zur Praxisschließung
Soll die Anbindung an die TI gekündigt werden, ist einiges an organisatorischem Aufwand zu beachten. Die nachstehenden Informationen sollen Sie bei der Organisation unterstützen.
- Checkliste – Kündigung der TI-Anbindung (PDF)
- Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen der KZV Sachsen für den elektronische Praxisausweis (SMC-B) (PDF)
- TI-Komponenten richtig entsorgen (externer Link)
Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen zum Kündigungsprozess das Team Telematik:
0351 8053-515 oder über telematik@kzv-sachsen.de
Digitale Gesundheit
elektronische Gesundheitskarte – eGK
Als einzig gültiger Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung gilt die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Die eGK dient als Authentifizierungsmerkmal innerhalb der Telematikinfrastruktur. Sie ermöglicht die Nutzung von digitalen Anwendungen, wie dem Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) oder dem Auslesen von Notfalldaten (NFDM). Sie identifiziert die Versicherten und räumt eine Rechtvergabe zur Nutzung der medizinischen Daten ein. So kann ein Versicherter die Zahnarztpraxis dazu berechtigen, auf dessen Notfalldaten zuzugreifen oder eine Apotheke dazu berechtigen das E-Rezept abzurufen.
Die eGKs der neusten Generation können bereits kontaktlos mit der sogenannten NFC-Funktion (Near-Field-Communication) genutzt werden.
Hilfen:
- Merkblatt zum Umgang mit Störungen (PDF)
- FAQ zur Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) (externer Link)
Gesetzliche Grundlagen:
- Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der eGK (Anlage 10 BMV-Z) (externer Link)
- Gesetzliche Rahmenbedingungen der Einführung der eGK und des Aufbaus der TI (externer Link)
- Begriffe und Regelungen zur eGK (externer Link)
Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI)
In der TI stehen eine Reihe digitaler Anwendungen zur Verfügung. Die darin enthaltenen medizinischen Informationen sollen als Unterstützung zum schnellen lückenlosen Austausch beitragen.
Die digitalen Anwendungen und Dienste sind in der Broschüre Digitale Anwendungen der TI auf einen Blick (PDF) umfassend abgebildet.
Anwendungen wie das EBZ und die eAU sind keine Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Diese nutzen jedoch den sicheren Übertragungsweg von KIM. Ein Überblick dieser Anwendungen ist dem Kompendium zu entnehmen.
Hinweise zum e-Rezept:
- Handreichung zur Freitextverordnung (externer Link)
- Informationen zu Verordnungsinhalt, Rezeptstrukturen und Rezepttypen (PDF)
- E-Rezept - Was gilt? (externer Link)
- Probleme mit dem E-Rezept PDF)
Hinweise zum Notfalldatensatz:
- Anlegen von Notfalldaten auf der eGK (externer Link)
- Auslesen der Notfalldaten der eGK (externer Link)
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der KZBV (externer Link) unter "Digitales" sowie auf den Informationsseiten der gematik (externer Link) "Alle Anwendungen".
TI-Anbindung und Konnektoren
Um digitale Anwendungen nutzen zu können muss die Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Zentrale Voraussetzung ist der Konnektor, welcher den Zugang zur TI ermöglicht.
Die Anbindung an die Telematik kann für verschiedene Formen eines Konnektors erfolgen. Mit der Einführung der TI wurden flächendeckend Einbox-Konnektoren, ähnlich einem DSL-Router verbaut.
Für das Jahr 2024 wird mit der Zulassung von TI-Gateways gerechnet. Dann wird der Zugang zu Highspeed-Konnektoren auch für Praxen und Pflegeheime möglich.
Über das TI-Gateway kann eine Verbindung mehrerer medizinischer Einrichtungen gleichzeitigt zur Telematik erfolgen. Einen eigenen Konnektor braucht es dann nicht mehr.
Zertifikatslaufzeiten bei TI-Komponenten:
Um die Datensicherheit innerhalb der Telematikinfrastruktur zu gewährleisten, sind alle TI-Komponenten mit Sicherheits-Zertifikaten ausgestattet. Diese Zertifikate haben eine Gültigkeit von 5 Jahren, ab Produktion.
Sobald ein Zertifikat einer TI-Komponente abgelaufen ist, wird der Zugang zur Telematikinfrastruktur gesperrt. Um einen unterbrechungsfreien Betrieb der TI zu gewährleisten, ist es erforderlich rechtzeitig zu prüfen ob eine Komponente von einem Zertifikatsablauf betroffen ist.
Überprüfen Sie daher rechtzeitig:
- Ablauf der SMC-B (externer Link)
- Ablauf des Konnektor-Zertifikats (externer Link)
- Gültigkeitsdatum des eHealth Kartenterminals (externer Link)
Weitere Hinweise:
- TI-Gateway und Highspeed-Konnektor (externer Link)
- Infos zur Laufzeitverlängerung (externer Link)
TI 2.0
Das Sicherheitsmodell der TI wird aufgrund der zunehmenden Nutzung von cloudbasierten Diensten stufenweise umgebaut.
Weg von einem basierten Netzwerk, in dem alle Nutzer innerhalb der Nutzergruppe als vertrauenswürdig gelten, hin zu einem Gegenentwurf – Zero Trust (TI 2.0).
Das Zero-Trust Netzwerk misstraut allen Diensten, Personen und Geräten. Somit gilt für alle Nutzer eine Gleichbehandlung im Sinne der Vertrauenswürdigkeit.
Das Sicherheitsmodell Zero-Trust ist die Antwort auf die zunehmende Nutzung von cloudbasierten Diensten sowie den Erweiterungen innerhalb der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Hinweise:
Mit der TI 2.0 wird der Konnektor optional, es wird keine Hardware zum Zugang zur TI benötigt.
Die TI-Gateway-Anbieter sind zukünftig für den Datenschutz und Betrieb verantwortlich.
zum Nachlesen:
- TI-Atlas (externer Link)
- GesundheitsID (externer Link)
Weitere Informationen zur TI 2.0 finden Sie auf der Website der gematik(externer Link).
Unterstützung für die Praxis
Infomaterial fürs Wartezimmer
Nachstehendes Informationsmaterial kann zur Auslage im Wartezimmer genutzt werden.
Die Flyer informieren über die relevantesten Digitalen Anwendungen.
- Broschüre – Meine elektronische Patientenakte (ePA) (PDF)
- Broschüre – Notfalldaten - Wenn es um Sekunden geht (externer Link)
- Patientenflyer – Das E-Rezept (externer Link)
- Vorteile der GesundheitsID (externer Link)
Fragen und Antworten (FAQ)
Diese Broschüren informieren umfangreich zum Themenbereich:
- TI-Gateway (PDF)
- Broschüre der KZVS (PDF)
- Umgang mit Störungen in der TI (PDF)
- Wichtige Informationen zum EBZ (externer Link)
- Videosprechstunden und Videofallkonferenzen (externer Link)