Telematikinfrastruktur

Die TI nutzt digitale Technologien, um die Komplexität jedes Patienten besser zu erfassen. Das Potenzial der Digitalisierung bietet die Chance, die medizinische Versorgung effizienter und auf eine maßgeschneiderte Basis zu stellen.

Aktuell

Bundesweiter Start der ePA am 29.04.2025

Nachdem die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur bundesweiten Nutzung der ePA umgesetzt wurden, kann die ePA für alle seit dem 29. April 2025 in ganz Deutschland genutzt werden. 

Im II. und III. Quartal ist die Anwendung der ePA nicht verpflichtend. In diesem Zeitraum kann die neue digitale Anwendung getestet werden.

Ab dem 1. Oktober 2025 soll dann die gesetzliche Vorgabe zur verpflichtenden Nutzung gelten.  

Die Software-Hersteller stellen jetzt sukzessiv ihre Software-Updates zur Verfügung. Dieser Prozess wird laut gematik mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Spätestens ab Oktober 2025 sollen alle Praxen die ePA nutzen können. 

Hinweis zur TI-Finanzierung
Sobald das Software-Update der ePA 3.0 in ihrer Praxis-Software installiert ist, zeigen Sie dies bitte im Formular „Eigenerklärung TI-Monatspauschale“ an. Sie vermeiden hierdurch eine Kürzung der Refinanzierungspauschale. 

Unterstützende Informationen für Ihre Praxis

Um Sie im Praxisalltag bei entsprechenden Patientenanfragen zu entlasten, kann der Patientenaushang der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) „Elektronische Patientenakte noch in der Erprobung“ eine hilfreiche Unterstützung sein.

Aktualisiertes Regelwerk zur SMC-B

Das Regelwerk zur SMC-B stellt verbindliche Informationen zu Antrags,- Nutzungs- und Sperrregelungen zur Verfügung. Zur Einhaltung verbindlicher Standards wird dieses kontinuierlich überprüft und an gegebene technische Weiterentwicklungen der Telematikinfrastruktur angepasst. 
Die aktualisierte Regelung ist am 20. Februar 2025 in Kraft getreten.    

Datenschutz und Datensicherheit

Aufgrund der Präsenz der ePA und der zunehmenden Digitalisierung wird die bestehende Sicherheitsarchitektur der Telematikinfrastruktur im besonderen Maße auf die Probe gestellt. 

Zur Sicherstellung des Datenschutzes in Bezug auf die Telematikinfrastruktur unterstützt die Checkliste TI – Datenschutz sicherstellen im Praxisalltag. Weitere Unterstützung finden Sie im Praxishandbuch.

Digitaler Praxis-Check:
Die KBV stellt einen kostenfreien Praxis-Check zum Datenschutz und der Informationssicherheit bereit. 

Sicher informiert mit dem BSI:
Dauerhaft aktuelle Themen zur Datensicherheit stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Zentralstelle zur Verfügung. 

Hinweise zum elektronischen Medikamentenplan (eMP)

Die in der Telematikinfrastruktur derzeitige Anwendung des elektronischen Medikationsplans (eMP) wurde durch die Praxisverwaltungssoftware-Hersteller im Sommer 2020 für den Wirkbetrieb bereitgestellt. 
Eine Anwendung im Wirkbetrieb gilt dann als bereitgestellt, wenn diese - sowohl lesend als auch schreibend - dem Kunden bereitgestellt wurde. Angebote von Software-Herstellern zur Installation der Schreibrechte für den eMP sollten kritisch hinterfragt werden. Bitte prüfen Sie, ob sich aus ihren Verträgen ergibt, dass Ihnen bislang tatsächlich nur eine auf die Leserechte eingeschränkte Anwendung bereitgestellt wurde.

Der eMP wird Ende 2025 als zweiter Anwendungsfall in die elektronische Patientenakte (ePA) integriert und flächendeckend für alle berechtigten Mediziner vollumfänglich nutzbar sein.


Wichtig

Beantragung von SMC-B und eHBA

SMC-B (Praxisausweis)

Antragstellung:
Die SMC-B wird über die KZV Sachsen beantragt. Diese Karte identifiziert Ihre Praxis als medizinische Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur.
Die Beantragung des SMC-B erfolgt ausschließlich und nur mit dem persönlichen Vertragszahnarzt-Login im Online-Portal der KZV Sachsen.

Neubeantragung:
In vielen Praxen laufen die Zertifikate der SMC-B und oder der Geräte-Karte (gSMC-KT) des Kartenterminals in nächster Zeit ab, sodass eine Neubeantragung nötig wird.

Um einen Ausfall der Telematikinfrastruktur zu vermeiden, sollten entsprechende Hinweise unbedingt beachtet werden. Die Anzeige, dass ein Zertifikat abläuft, wird über Ihr Praxisverwaltungssystem (Zahnarztsoftware) sowie direkt am Kartenterminal ausgegeben. Außerdem informiert auch Ihr Dienstleister vor Ort bzw. der Kartenherausgeber über das ablaufende Zertifikat.

Muss ein neuer Praxisausweis (SMC-B) beantragt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich über das Online-Portal der KZV Sachsen.

Beachten Sie bei Ihrer Planung eine Bearbeitungszeit von 6-12 Wochen.

Hinweise zum Ablauf bei der Beantragung:

Checkliste zur Neubeantragung von SMC-B und gSMC-KT

Änderungen im Verzeichnisdienst (VZD):
Aufgrund vermehrter Anfragen zu diesem Anbindungsprozess möchten wir darauf hinweisen, dass die KZVen grundsätzlich keine Änderungen im Verzeichnisdienst (VZD) vornehmen können. Damit ist auch ausgeschlossen, dass KZVen KIM-Mail-Adressen „umschreiben“ können. Diese sogenannte Umregistrierung erfolgt ausschließlich durch Ihren Techniker/Dienstleister vor Ort.

Nutzungsregeln:
Zum Umgang mit der SMC-B informieren Sie sich auch über die Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen der KZV Sachsen.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, die SMC-B innerhalb von vier Wochen nach Erhalt beim Kartenhersteller freizuschalten.

eHBA (elektronischen Heilberufsausweis)

Der eHBA ist bei der Landeszahnärztekammer Sachsen zu beantragen. Der Ausweis ist ein persönliches Ausweisdokument.

Auf den Hinweisseiten der Landeszahnärztekammer Sachsen finden Sie weitere Informationen zum eHBA.

Eigenerklärung TI-Monatspauschale

Notwendige Voraussetzung für die Zahlung der TI-Monatspauschale, ist der Nachweis zur Ausstattung mit TI-Komponenten. Dieser Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung für jeden Standort auszufüllen.

Es sind alle Anwendungen aufzuführen, die in der Praxis verfügbar sind, auch wenn diese bislang tatsächlich noch nicht genutzt worden sind.

Möchten Sie die TI- Monatspauschale beantragen oder aktualisieren, dann nutzen die Eigenerklärung dafür.

Positivliste für Primärsysteme

Die Konformitätsbewertung für Praxisverwaltungssysteme (PVS) ist ein Instrument, um festgelegte Standards in Primärsystemen zu prüfen. Das langfristige Ziel ist es, mit Hilfe des Zertifizierungsverfahrens Versorgungsprozesse digital und interoperabel zu gestalten.

Praxisverwaltungssysteme, die ein entsprechendes Zertifikat erhalten haben, werden in der Bestätigungsübersicht im gematik Fachportal aufgeführt. 

Allgemeines

Wegweiser für Neugründer

Damit die praxisindividuelle Anbindung an die Telematikinfrastruktur gelingt, ist einiges an organisatorischem Aufwand zu beachten. Wir unterstützen Sie mit den nachfolgenden Informationen:

Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen im Anbindungsprozess an die TI das Team Telematik: 0351 8053-515 (erreichbar von 10 bis 14 Uhr) oder über telematik@kzv-sachsen.de

TI-Pauschalen – Finanzierung

Beantragung der TI-Pauschale:
Je Praxisstandort ist eine Eigenerklärung zur TI-Monatspauschale online bei der KZV Sachsen einzureichen. Für die Online-Beantragung verwenden Sie das Formular zur Eigenerklärung der TI-Monatspauschale.

Wichtig: Die Zahlung der TI-Pauschale erfolgt erst auf den folgenden Monat nach welchem die Eigenerklärung bei der KZV Sachsen eingereicht wurde. 
Die Höhe der Monatspauschale richtet sich nach der Praxisgröße, welche jeweils zum letzten Tag des Quartals ermittelt wird. 

Es findet eine jährliche Anpassung der TI-Pauschalen statt. Die Anpassung richtet sich nach dem jährlich verhandelten Orientierungspunktwert der Ärzte. 

Informationen zur Praxisschließung

Soll die Anbindung an die TI gekündigt werden, ist einiges an organisatorischem Aufwand zu beachten. Die nachstehenden Informationen sollen Sie bei der Organisation unterstützen.

Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen zum Kündigungsprozess das Team Telematik:
0351 8053-515 oder über telematik@kzv-sachsen.de


Digitale Gesundheit

elektronische Gesundheitskarte – eGK

Als einzig gültiger Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung gilt die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Die eGK dient als Authentifizierungsmerkmal innerhalb der Telematikinfrastruktur. Sie ermöglicht die Nutzung von digitalen Anwendungen, wie dem Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) oder dem Auslesen von Notfalldaten (NFDM). Sie identifiziert die Versicherten und räumt eine Rechtvergabe zur Nutzung der medizinischen Daten ein. So kann ein Versicherter die Zahnarztpraxis dazu berechtigen, auf dessen Notfalldaten zuzugreifen oder eine Apotheke dazu berechtigen das E-Rezept abzurufen.

Die eGKs der neusten Generation können bereits kontaktlos mit der sogenannten NFC-Funktion (Near-Field-Communication) genutzt werden.

Hilfen:

Gesetzliche Grundlagen:

Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI)

In der TI stehen eine Reihe digitaler Anwendungen zur Verfügung. Die darin enthaltenen medizinischen Informationen sollen als Unterstützung zum schnellen lückenlosen Austausch beitragen.

Die digitalen Anwendungen und Dienste sind in der Broschüre "Digitale Anwendungen der TI auf einen Blick" umfassend abgebildet.

Anwendungen wie das EBZ und die eAU sind keine Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Diese nutzen jedoch den sicheren Übertragungsweg von KIM. Ein Überblick dieser Anwendungen ist dem Kompendium zu entnehmen.

Hinweise zum e-Rezept:

Hinweise zum Notfalldatensatz:

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der KZBV unter "Digitales" sowie auf den Informationsseiten der gematik  "Alle Anwendungen".

TI-Anbindung und Konnektoren

Um digitale Anwendungen nutzen zu können muss die Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Zentrale Voraussetzung ist der Konnektor, welcher den Zugang zur TI ermöglicht.

Die Anbindung an die Telematik kann für verschiedene Formen eines Konnektors erfolgen. Mit der Einführung der TI wurden flächendeckend Einbox-Konnektoren, ähnlich einem DSL-Router verbaut.

Für das Jahr 2024 wird mit der Zulassung von TI-Gateways gerechnet. Dann wird der Zugang zu Highspeed-Konnektoren auch für Praxen und Pflegeheime möglich.
Über das TI-Gateway kann eine Verbindung mehrerer medizinischer Einrichtungen gleichzeitigt zur Telematik erfolgen. Einen eigenen Konnektor braucht es dann nicht mehr.

Zertifikatslaufzeiten bei TI-Komponenten:
Um die Datensicherheit innerhalb der Telematikinfrastruktur zu gewährleisten, sind alle TI-Komponenten mit Sicherheits-Zertifikaten ausgestattet. Diese Zertifikate haben eine Gültigkeit von 5 Jahren, ab Produktion.
Sobald ein Zertifikat einer TI-Komponente abgelaufen ist, wird der Zugang zur Telematikinfrastruktur gesperrt. Um einen unterbrechungsfreien Betrieb der TI zu gewährleisten, ist es erforderlich rechtzeitig zu prüfen ob eine Komponente von einem Zertifikatsablauf betroffen ist.

Überprüfen Sie daher rechtzeitig:

Weitere Hinweise:

TI 2.0

Das Sicherheitsmodell der TI wird aufgrund der zunehmenden Nutzung von cloudbasierten Diensten stufenweise umgebaut.
Weg von einem basierten Netzwerk, in dem alle Nutzer innerhalb der Nutzergruppe als vertrauenswürdig gelten, hin zu einem Gegenentwurf – Zero Trust (TI 2.0).
Das Zero-Trust Netzwerk misstraut allen Diensten, Personen und Geräten. Somit gilt für alle Nutzer eine Gleichbehandlung im Sinne der Vertrauenswürdigkeit.

Das Sicherheitsmodell Zero-Trust ist die Antwort auf die zunehmende Nutzung von cloudbasierten Diensten sowie den Erweiterungen innerhalb der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Hinweise:
Mit der TI 2.0 wird der Konnektor optional, es wird keine Hardware zum Zugang zur TI benötigt.
Die TI-Gateway-Anbieter sind zukünftig für den Datenschutz und Betrieb verantwortlich.

zum Nachlesen:

Weitere Informationen zur TI 2.0 finden Sie auf der Website der gematik.

Unterstützung für die Praxis

Infomaterial fürs Wartezimmer

Nachstehendes Informationsmaterial kann zur Auslage im Wartezimmer genutzt werden. 
Die Flyer informieren über die relevantesten Digitalen Anwendungen.

Fragen und Antworten (FAQ)