Sächsisches Landzahnarztgesetz beschlossen
Der sächsische Landtag setzt mit der Verabschiedung des Landzahnarztgesetzes am 3. Dezember 2025 ein wichtiges Zeichen für die zahnärztliche Versorgung im Freistaat Sachsen. Das neue Gesetz regelt ein spezielles Vergabeverfahren für acht Studienplätze im Bereich Zahnmedizin an sächsischen Universitäten. Bewerberinnen und Bewerber, die sich erfolgreich qualifizieren, verpflichten sich, nach ihrem Abschluss in unterversorgten Regionen Sachsens als Vertragszahnarzt tätig zu werden. Ein notwendiger Schritt, um die vertragszahnärztliche Versorgung im Freistaat langfristig sicherzustellen.
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