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Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz 24.09.2025 | Fortbildungsakademie der LZKS, Dresden

Die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden (§ 49 [3] Strahlenschutzverordnung).

Wir weisen darauf hin, dass Sie ohne aktualisierte Kenntnisse im Strahlenschutz keine Röntgenleistungen bei Ihrem Arbeitgeber erbringen dürfen.

Zugangsvoraussetzung:
- Bescheinigung „Kenntnisse im Strahlenschutz“
- bzw. gültige Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz


Inhalte:

- Neues aus den Rechtsvorschriften
- Inhalt und Umsetzung der Röntgenverordnung nachgelagerter Richtlinien
- Strahlenexposition in der Zahnarztpraxis
- Qualitätssicherung beim zahnärztlichen Röntgen
- Neue Röntgentechnik / Besonderheiten von Röntgeneinrichtungen mit digitalem Bildempfänger
- Mögliche Fehlerquellen beim zahnärztlichen Röntgen

- Überprüfung des Lernerfolges mit Abschluss-Testat (Multiple-Choice-Verfahren)


Hinweis:

Beachten Sie auch das entsprechende Prüfungsangebot mit dem „Selbstlernpaket Strahlenschutz“.


Referent(en):
Tobias Räßler M.Sc. (Dresden)
Veranstalter:
Landeszahnärztekammer Sachsen
Termin(e):
Mittwoch 24.09.2025, 14.00 bis 17.30 Uhr
Veranstaltungsort:
Fortbildungsakademie der LZKS, Dresden
Gebühr je Teilnehmer:
60,00 €
Fortbildungsnummer:
D 161/25
Teilnehmerkreis(e):
Praxismitarbeiter
Fachgebiet(e):
Röntgen
Fortbildungspunkte:
0