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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz 14.06.2024 | Fortbildungsakademie der LZKS, Dresden

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden (§ 48 [1] Strahlenschutzverordnung).

Zugangsvoraussetzung:
- Bescheinigung „Fachkunde im Strahlenschutz“
- bzw. gültige Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz

Ablauf:
1.)  4 Unterrichtsstunden Selbststudium mit dem „Selbstlernpaket Strahlenschutz“
2.)  4 Unterrichtsstunden Präsenzveranstaltung einschließlich Abschluss-Testat (Multiple-Choice-Verfahren)

Die erforderlichen Zugangsdaten für das „Selbstlernpaket Strahlenschutz“ erhalten Sie mit der Kursbestätigung sechs Wochen vor dem Kurstermin.


Inhalte Präsenzveranstaltung:

- Rechtfertigende Indikation
- Aufnahmetechniken
- Qualitätssicherung beim zahnärztlichen Röntgen
- Besonderheiten bei Röntgeneinrichtungen mit digitalem Bildempfänger
- Fortschritte in der dentalen Röntgentechnik (z. B. DVT)
- Fallbeispiele
- Mögliche Fehlerquellen beim zahnärztlichen Röntgen




Referent(en):
Prof.Dr.med.Dr.med.dent. Matthias Schneider (Dresden)
Veranstalter:
Landeszahnärztekammer Sachsen
Termin(e):
Freitag 14.06.2024, 14.00 bis 17.30 Uhr
Veranstaltungsort:
Fortbildungsakademie der LZKS, Dresden
Gebühr je Teilnehmer:
120,00 €
Fortbildungsnummer:
D 02/24
Teilnehmerkreis(e):
Zahnärzte
Fachgebiet(e):
Röntgen
Fortbildungspunkte:
5