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Ausbildung und Befähigung zum Brandschutzhelfer 19.06.2024 | Fortbildungsakademie der LZKS, Dresden



Praxisinhaber haben mindestens einen Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Bei einer normalen Brandgefährdung und einer Mitarbeiter-anzahl von mehr als 20 Personen sind i.d.R. 5 % ausreichend.

Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern in der Zahnarztpraxis ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:

- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Unfallverhütungsvorschrift:„Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2  „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“D

Die Lehrgangsinhalte werden nach den Vorgaben der ASR A2.2, der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 205-023 durchgeführt.

Inhalte:

Theorie
- Grundzüge des Brandschutzes
- Brandschutzorganisation in der Zahnarztpraxis
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall

Praxis
- Handhabung und Funktion, von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik
- Übung mit Feuerlöscheinrichtungen am Simulationsgerät
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
- Praxisbezogene Besonderheiten
- praktische Übungen

Referent(en):
Tobias Räßler M.Sc. (Dresden)
Veranstalter:
Landeszahnärztekammer Sachsen
Termin(e):
Mittwoch 19.06.2024, 09.00 bis 12.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Fortbildungsakademie der LZKS, Dresden
Gebühr je Teilnehmer:
140,00 €
Fortbildungsnummer:
D 49/24
Teilnehmerkreis(e):
Zahnärzte
Praxismitarbeiter
Fachgebiet(e):
Praxisführung/Kommunikation
Fortbildungspunkte:
5