Endlich geschafft! Das Studium liegt hinter Ihnen ‒ Sie können sich stolz Zahnärztin oder Zahnarzt nennen. Wir gratulieren Ihnen herzlich dazu und sind als Landeszahnärztekammer Sachsen (LZKS) ab sofort ihr Zahnarztleben lang an Ihrer Seite. Sie haben Fragen? Fragen Sie uns! Auf dieser Seite finden Sie erste Informationen für Ihren Start ins Berufsleben.
Famulatur/Kooperationspraxen
Famulatur
Am 30. September 2020 trat eine Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen in Kraft. Für Studierende, die seit dem 1. Oktober 2021 ihr Studium begonnen haben, ist die Durchführung einer Famulatur seitdem fester Bestandteil des Studiums.
Was ist wichtig?
- Die Famulatur dauert vier Wochen und soll nach Abschluss der ersten zahnärztlichen Prüfung (Physikum) in den semesterfreien Zeiten angetreten werden (nach Ende des fünften und vor Beginn des neunten Semesters).
- Sie kann im Block in einer Praxis durchgeführt oder auf zwei Praxen bzw. eine entsprechend anerkannte Einrichtung - à zwei Wochen - aufgeteilt werden.
- Sie ist Bestandteil des Zahnmedizinstudiums und muss von den Landesuniversitäten anerkannt werden. Dazu bedarf es einer Vereinbarung zur Durchführung einer Famulatur mit einer der zwei Landesuniversitäten.
In wenigen Schritten zur Famulatur (aus Sicht der Studierenden)
- Wenn eine geeignete Praxis gefunden wurde, ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Famulaturpraxis abzuschließen.
- Studierende legen dem Studierendensekretariat die gemeinsam unterschriebene Vereinbarung vor.
- Nach Bestätigung durch die Universität nehmen die Studierenden die Vereinbarung wieder mit in die Famulaturpraxis.
In wenigen Schritten zur Famulatur (aus Sicht der Praxen)
- vor der Einigung mit einer Studentin/einem Studenten als Famulaturpraxis bei einer der beiden Universitäten bewerben (Kontaktdaten der beiden Universitäten siehe unten)
- Genehmigung als Famulaturpraxis abwarten
- Kontaktdaten der Zahnarztpraxis auf den Seiten der LZKS/KZVS veröffentlichen
Kontaktdaten Dresden
Kati Eisele - Poliklinik für Parodontologie
0351 458 2712
kati.eisele@ukdd.de
Kontaktdaten Leipzig
Dr. Claudia Schneider, Referat Lehre
0341 971 5952
praktikumsbuero@medizin.uni-leipzig.de
Und danach?
- Nach Abschluss der Famulatur müssen Praxisinhaber den Studierenden ein Zeugnis ausstellen.
- Das Zeugnis ist vom Studierenden der Universität zur Anmeldung zum dritten zahnärztlichen Abschnitt vorzulegen.
Alle Informationen finden sie bei der Landesdirektion Sachsen.
Kooperationspraxen für Studierende in Dresden
Hinter dem Titel „Kooperationspraxen der zahnmedizinischen Ausbildung“ verbirgt sich ein innovatives Konzept, das Dresdner Zahnmedizinstudierenden eine freiwillige, einwöchige Hospitation in einer Zahnarztpraxis im Rahmen des 10. Semesters ermöglicht.
Dabei schauen sie dem Zahnarzt nicht nur über die Schulter, sondern werden auch selbst aktiv. Gemäß ihren Fertigkeiten ist es ihnen erlaubt, unter Supervision des niedergelassenen Zahnarztes selbst Diagnostik, Prävention und sogar Therapien durchführen. Es liegt aber in der Verantwortung des Praxisinhabers, zunächst das Können des Studierenden einzuschätzen, bevor Aufgaben delegiert werden.
Examen bestanden
Nach Abschluss des Studiums geht es nun an die Beantragung der Approbation. Informationen erhalten Sie unter www.lds.sachsen.de. Mit der Approbation erlangen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland ihre Arbeitserlaubnis. Sie dürfen somit die Zahnmedizin nach deutscher Gesetzgebung praktizieren.
Anmeldungen für den Berufsstart
Anmeldung bei der LZK
Mit der Erlangung der Approbation sind Zahnärztinnen und Zahnärzte verpflichtet, sich in Ihrer zuständigen Zahnärztekammer anzumelden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Berufsausübung oder, wenn der Beruf nicht ausgeübt wird, nach dem Hauptwohnsitz. Den Meldebogen und weitere Formulare zur Kammeranmeldung in Sachsen finden Sie hier.
Bedenken Sie bitte auch, dass Sie für Ihre zahnärztliche Tätigkeit die "Fachkunde im Strahlenschutz" benötigen. Für die Ausstellung senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses.
Assistenzzeit
Grundsätzlich stehen jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten viele Wege offen. Die beiden häufigsten sind die Niederlassung in eigener Praxis oder die Anstellung bei einem niedergelassenen Zahnarzt oder Zahnärztin oder in einer Klinik. Um die Kassenzulassung zu erhalten muss eine zweijährige Assistenzzeit absolviert werden. Die Bewerbung als Vorbereitungsassistentin oder Vorbereitungsassistent ist für den Großteil der jungen Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner der erste Schritt in die Erwerbsphase.
Sie suchen noch eine Stelle für die Vorbereitungszeit? Dann informieren Sie sich unter Inserate.
Rentenversorgungswerk
Als Zahnarzt/in werden Sie Pflichtmitglied in einem Rentenversorgungswerk (ZVS) für ihren Berufsstand. Informieren Sie sich hier.
Fortbildung und Weiterbildung zum Fachzahnarzt
Die Fortbildung wird Sie Ihr ganzes Berufsleben begleiten. Im Zahnärztehaus gibt es eine Fortbildungsakademie. Informieren Sie sich hier.
Alle Fortbildungsveranstaltungen werden, wenn sie den Leitsätzen der BZÄK/ DGZMK/ KZBV zur zahnärztlichen Fortbildung entsprechen, gemäß dieser mit Punkten bewertet.
Was ist wichtig?
- Vertragszahnärzte, ermächtigte Zahnärzte und angestellte Zahnärzte müssen alle fünf Jahre gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen (KZVS) den Nachweis erbringen, dass sie im zurückliegenden Fünfjahreszeitraum ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind
- Dazu müssen 125 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden.
- Der Zeitraum beginnt mit dem Tag der Aufnahme der vertragszahnärztlichen Tätigkeit (Tag der Niederlassung, bei Angestellten Tag der Anstellung). Zahnärztliche Assistenten müssen keinen Fortbildungsnachweis erbringen.
- Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen selbst einen Nachweis über die Anzahl, die Art der Fortbildung und deren Bewertung führen (Excel- oder PDF-Vorlage).
- Die KZVS wird spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Fünfjahreszeitraumes die betroffenen Zahnärzte zur Einreichung des Fortbildungsnachweises auffordern.
- Von den Zahnärzten, die den Fortbildungsnachweis eingereicht haben, werden zwei Prozent aufgefordert, die Fortbildungszertifikate/Nachweise einzureichen.
- Erbringt ein Vertragszahnarzt den erforderlichen Nachweis nicht oder nicht vollständig, kürzt die KZV den gesetzlichen Vorgaben entsprechend den Vergütungsanspruch.
Fachzahnarztweiterbildung
Sollten Sie sich für eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Oralchirurgie oder Öffentliches Gesundheitswesen interessieren, finden Sie die entsprechenden Informationen hier.
Vereinbarkeit von Beruf & Privatleben
Alle wollen ihn gut schaffen, den Spagat zwischen Beruf- und Privatleben. Doch wie ist er möglich? Wir geben dazu ein paar Anregungen.
Wahl der Praxisform
Je nach individueller Lebenssituation hat jede Form der Berufsausübung Vor- und auch Nachteile. Einen ersten Überblick gibt die Tabelle:
Pro | Contra | |
---|---|---|
Einzelpraxis | - Unternehmerische Entscheidungsfreiheit - Große Gestaltungsspielräume bei allen Abläufen - Eigenes Praxiskonzept | - alleiniges finanzielles Risiko - Urlaubs- und Krankheitsvertretung muss organisiert werden |
Praxisgemeinschaft | - Entscheidungsfreiheit bei der Praxisführung - Kostenteilung der Praxiseinrichtung und Raumnutzung | - Kompromissbereitschaft notwendig - Absprachen zu wichtigen Entscheidungen unerlässlich |
Berufsausübungsgemeinschaft | - Geteiltes Risiko - Gegenseitige Vertretung - Synergieeffekte - Teilung der Praxiszeiten, Urlaubs- und Krankheitsvertretung - Breites Behandlungsspektrum möglich | - Kompromissbereitschaft notwendig - Absprachen zu wichtigen Entscheidungen unerlässlich |
Angestelltenverhältnis | - Kein finanzielles Risiko - Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Bestehender Erhalt des Arbeitsplatzes bei Schwangerschaft bis zum Ende der Elternzeit - Einblick in alle Prozesse, lernen vom Arbeitgeber - Arbeit in Teilzeit möglich | - Praxiskonzept des Inhabers muss mitgetragen werden - Persönliche Anleitung und Überwachung durch den Inhaber |
Entlastungsmöglichkeiten
Wenn ein Kind unterwegs ist, Angehörige gepflegt werden müssen oder man selbst für eine gewisse Zeit nicht arbeitsfähig ist, kann die Praxis nicht einfach geschlossen werden. Man sollte sich im Vorfeld Gedanken machen, um eine solche Pause gut vorzubereiten. Folgende Möglichkeiten können dabei mit in Betracht gezogen werden:
Absicherung bei Arbeitsverhinderung
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man der Praxis fern bleiben muss, z. B. Krankheit, Urlaub, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Mutterschutz, Elternzeit. Wie wird diese Zeit finanziell überbrückt? Ein kurzer Überblick:
Angestelltenverhältnis | Selbständigkeit | |
---|---|---|
Krankheitsfall | - Zunächst Lohnfortzahlung, nach 6 Wochen Krankengeld (Grundlage: Entgeltfortzahlungsgesetz) | - Ersatz für Einkommen z. B. über private Krankentagegeldversicherung - Als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung nur, wenn Krankengeld zusätzlich abgesichert ist |
Urlaub/Feiertage | - Lohnfortzahlung (Grundlage: Bundesurlaubsgesetz) | - Rücklagen |
Kinderbetreuung | - Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Grundlage: Entgeltfortzahlungsgesetz) | - Rücklagen |
Pflege von Angehörigen | - Lohnfortzahlung zur Wahrnehmung von Pflegeaufgaben (Grundlage: Pflegezeitgesetz) | - Rücklagen |
Mutterschutz | - Mutterschaftsgeld (Grundlage: Mutterschutzgesetz) | - Anspruch auf Mutterschaftsgeld nur als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung mit zusätzlicher Absicherung von Krankengeld möglich |
Elternzeit | - Elterngeld (Grundlagen: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) | - Elterngeld (Grundlagen: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) |
Absicherung in der Schwangerschaft
Was für angestellte Zahnärztinnen gesetzlich geregelt und abgesichert ist, muss von Zahnärztinnen in eigener Niederlassung völlig anders geplant und geregelt werden, z. B.
- finanzielle Rücklagen
- Praxisvertretung
- Auszeiten vor und nach der Geburt
- Elterngeld und Kindergeld
- Kinderbetreuung
Bilden Sie rechtzeitig Rücklagen und planen Sie, wie der Praxisbetrieb weiterlaufen kann (siehe „Entlastungsmöglichkeiten“). Denken Sie dabei auch an das Praxisteam.
Tätigkeitsverbote und Besonderheiten für schwangere Angestellte
Sobald die Schwangerschaft bekannt gemacht wurde, sind zwei wichtige Rechtsgrundlagen zu beachten:
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)
Was ist zu tun?
- Meldung der schwangeren Mitarbeiterin bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde
- Gefährdungsbeurteilung ergänzen (Praxishandbuch)
- ggf. Einschränkung der Tätigkeitsfelder und Umsetzung auf einen gefährdungsfreien Arbeitsplatz
- Einhaltung der generellen Beschäftigungsverbote und –einschränkungen (z. B. Arbeitszeiten, Freistellung für Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, besonderer Kündigungsschutz)
Den Aus- und Wiedereinstieg gemeinsam planen
Sowohl der Schwangeren als auch der Praxis bringt es viele Vorteile, schon im Vorfeld zu planen, wie es nach der Auszeit weitergehen kann. Das gibt beiden Seiten Sicherheit und schafft Vertrauen. Welche Arbeitsmodelle kommen ggf. in Frage? Wie kann die Einarbeitung gestaltet werden? Welche Qualifizierungen müssen nachgeholt werden? Und – auch wichtig: Bleiben Sie auch während der Elternzeit in Kontakt.
Mehr Informationen im Praxishandbuch und hier
Praxisgründung/Praxisübernahme
Nach dem absolvieren der zweijährigen Assitenzzeit können Sie als angestellter Zahnarzt tätig werden, eine eigene Praxis gründen oder eine bereits bestehende Praxis übernehmen.
Informieren sie sich dazu auf unserer Seite im Praxishandbuch.
Versicherungen
Um einen sorgenfreien Berufsstart zu erreichen sollten Sie mindestens eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (5 Mio. Deckungssumme) und eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen und sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Zahnärzteversorgung Sachsen (ZVS) anmelden.
Darüber hinaus sollten Sie Ihren Versicherungsschutz hinsichtlich der Krankenversicherung, dem Krankentagegeld, der Berufsunfähigkeit, einer Absicherung für Unfall- und Praxisausfall, einer Risiko-Lebensversicherung, einer Rechtsschutz und ggf. einer Praxisunterbrechungs-/Ausfallversicherung prüfen.
Links & Downloads
Der Welcome-Day
ist ein besonderes Event in zweierlei Hinsicht:
- Die LZKS heißt alle Zahnärztinnen und Zahnärzte herzlich willkommen, die neu in der Kammer sind.
- Die KZVS bietet allen Zahnärztinnen und Zähnärzten, die in den vergangenen drei Jahren in die eigene Niederlassung gegangen sind, eine fortbildende Starthilfe an.
Impulsvorträge hören, Fragen stellen, diskutieren, netzwerken, das Zahnärztehaus und wichtige Ansprechpartner kennenlernen ‒ darum geht es an diesem Abend. Der Welcome-Day findet alle zwei Jahre statt ‒ nächstes mal im Frühjahr 2024. Wir laden dazu persönlich ein und freuen uns schon jetzt auf ein Kennenlernen.
Berufsstand mitgestalten!
Selbstverwaltung heißt selbst gestalten. In der Kammerversammlung, im Vorstand und in den verschiedenen Ausschüssen wird unser Freier Beruf entscheidend geprägt, werden Beschlüsse und Ordnungen aktiv begleitet. Teil dieses Netzwerks zu sein, bringt einen Wissensvorsprung und man sorgt gemeinsam dafür, dass der Berufsstand selbstbestimmt bleibt.
In regionalen Stammtischen kann man Kolleginnen und Kollegen treffen, erfahren, welche Themen aktuell sind und wie man sich einbringen kann. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um up to date zu sein.
Wann in Ihrer Region Stammtische stattfinden, erfahren Sie im Zahnärzteblatt Sachsen oder online.
KammerNews
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