Die Abrechnung mit Hilfe eines zugelassenen Programms macht es erforderlich, jedes Quartal den Kassenabgleich mit dem aktuellen Kassenverzeichnis durchzuführen. Speichern Sie die Datei in ein dafür vorgesehenes Verzeichnis auf Ihrem PC oder auf ein beliebiges Speichermedium (CD, USB-Stick ...) und laden Sie die Datei anschließend wie bisher in Ihr Abrechnungsprogramm.
Bitte beachten Sie, dass die Datei nicht umbenannt werden darf und sich nicht öffnen lässt.
Wichtiger Hinweis:
Das BKV für das II. Quartal 2023 (BKZ_2304.kpr) darf erst nach erfolgreicher Erstellung der Quartalsabrechnung für das I. Quartal 2023 eingelesen werden.