Radon an Arbeitsplätzen

Zum Schutz von Beschäftigten gelten in Deutschland seit dem 31.12.2018 Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen (§§ 126-132 StrlSchG und §§ 155-158 StrlSchV).
Für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen in Innenräumen gilt ein Referenzwert von 300 Bq/m3.