Amalgamabscheidung

Formular zur Anzeige von Amalgamabscheidern

Hier ist das relevante Formular zur Anzeige bzw. Änderungsmeldung Ihrer Amalgamabscheider bei der Unteren Wasserhörde eingestellt.
Das Formulare ist als am Bildschirm ausfüllbares PDF-Formular hinterlegt. Vor der Bearbeitung sollte das Dokument heruntergeladen und auf dem eigenen PC gespeichert werden. Dann wird das Formular im AdobeReader (> Version 11) geöffnet und kann bearbeitet, gespeichert und gedruckt werden.

Formular zur Anzeige einer Indirekteinleitung von Abwasser aus Behandlungsplätzen

Zugehörige Informationen

Behandlungsplätze, an denen Amalgam anfällt, sind bei den Unteren Wasserbehörden entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und der Landeszahnärztekammer Sachsen vom 12.01.2003 anzuzeigen. Der Text der Vereinbarung ist dem Gemeinsamen Merkblatt - Abwassereinleitungen aus Zahnarztpraxen in öffentliche Abwasseranlagen des Freistaates Sachsen - zu entnehmen.
Weitere Hinweise finden Sie auch im Kapitel Amalgamabscheidung.

Folgende Veränderungen sind der Unteren Wasserbehörde vor der Inbetriebnahme bzw. bei Änderung anzuzeigen:

  • Neuinstallation vor Inbetriebnahme (z. B. Praxis in neuem Objekt)
  • Umsetzung von gebrauchten Amalgamabscheidern
  • Betreiberwechsel (neuer Betreiber hat Anzeige einzureichen)
  • Einrichtung weiterer Behandlungsplätze
  • Austausch von Amalgamabscheidern (gesamte Baugruppe)
  • Stilllegung von Amalgamabscheidern