Sie als Zahnärztinnen und Zahnärzte haben die Wahl! In der Zeit vom 2. bis zum 30. September wählen Sie die neuen Mitglieder der Kammerversammlung. In der Legislatur November 2026 – November 2030 vertreten die Gewählten dann Ihre standespolitischen Interessen.
FAQ
Was wird gewählt?
Die Organe der Landeszahnärztekammer Sachsen. Das sind die Kammerversammlung und deren Vorstand. Die Kammerversammlung wird in einer freien, gleichen und geheimen Wahl alle vier Jahre gewählt. Ihr gehören max. 72 sächsische Zahnärztinnen und Zahnärzte an sowie je ein zahnärztlicher Vertreter aus dem Lehrkörper der beiden sächsischen Hochschulen. Die Kammerversammlung wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und die Mitglieder des Vorstandes. Alle Ämter und Funktionen der Kammerversammlung werden ehrenamtlich ausgeführt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Landeszahnärztekammer Sachsen. Darüber gibt das Wählerverzeichnis Aufschluss.
Wie läuft die Wahl ab?
19. März bis 02. April – Auslegung des Wählerverzeichnisses
22. Mai bis 12. Juni – Einreichen von Wahlvorschlägen
02. bis 30. September – Zeitraum der Briefwahl
02. Oktober – öffentliche Auszählung der Stimmen
21. November – Konstituierung der neuen Kammerversammlung
Was ist das Wählerverzeichnis?
Das Wählerverzeichnis ist eine Auflistung aller Wahlberechtigten. Es enthält den Titel, den Namen, den Vornamen, die Praxisanschrift, die Wohnanschrift und das Geburtsdatum des Wahlberechtigten. Es liegt in der Zeit vom 19. März bis zum 02. April zur Einsicht in der Geschäftsstelle der Landeszahnärztekammer aus und kann während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Zu welchem Wahlkreis gehöre ich?
Für die Wahl ist der Kammerbereich Sachsen in 35 Wahlkreise aufgeteilt. Die Zugehörigkeit zu Ihrem Wahlkreis richtet sich nach Ihrem Arbeitsort und nur wenn Sie nicht berufstätig sind nach Ihrem Wohnort.
Wie wird gewählt?
Gewählt wird in Form einer Briefwahl. Die Zahl der in den einzelnen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder bestimmt sich nach dem Verhältnis der wahlberechtigten Kammerangehörigen eines Wahlkreises zu der Gesamtzahl der Wahlberechtigten aller Wahlkreise. Für jeden Wahlkreis ist mindestens ein Sitz vorgesehen. Stellt ein Wahlkreis keinen oder weniger Kandidatinnen/Kandidaten auf, als nach Wahlordnung ermittelt werden, so werden die freien Wahlplätze entsprechend dem Wahlschlüssel weiter verteilt. Wird in einem Wahlkreis kein Wahlvorschlag eingereicht oder keiner der eingereichten Wahlvorschläge zugelassen, so findet in diesem Wahlkreis keine Wahl statt.
Wann erhalte ich meine Wahlunterlagen?
Die Landeszahnärztekammer sendet Ihnen die Wahlunterlagen bis Ende August per Post zu. Die Wahlzeit beginnt am 02. September und endet am 30. September.
Wer kann gewählt werden?
Jedes Mitglied der Landeszahnärztekammer, das sich zur Wahl gestellt hat, kann gewählt werden.
Wie erfahre ich, wer sich in meinem Wahlkreis zur Wahl stellt?
Mit der dritten Bekanntmachung des Wahlleiters werden alle Kandidatinnen und Kandidaten geordnet nach Wahlkreisen bis 10. Juli online veröffentlicht.
Wie kann ich mich selbst zur Wahl stellen?
Falls Sie selbst Mitglied der Kammerversammlung werden möchten, stellen Sie sich zur Wahl. Der Wahlleiter fordert öffentlich im ZBS 5/26 zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Das dafür notwendige Wahlvorschlags-Formular finden Sie hier ab Mitte Februar sowie als Einleger im ZBS 5/26. Mit dem Dokument erklären Sie sich schriftlich einverstanden, im Fall Ihrer Wahl das Mandat anzunehmen. Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Zahnärztinnen/Zahnärzten Ihres Wahlkreises unterstützt werden.
Bitte beachten Sie, dass ihre eigene Unterschrift in der Unterschriftenliste nicht als Unterstützerunterschrift gezählt wird.
Wann und wie können Sie Ihren Wahlvorschlag einreichen?
Reichen Sie Ihren Wahlvorschlag in der Zeit vom 22. Mai bis zum 12. Juni ein. Ihr Wahlvorschlag kann im Original per Post, per Fax oder auch per E-Mail eingereicht werden.
Wie erfolgt die Stimmenauszählung?
Die Stimmenauszählung erfolgt öffentlich am 02. Oktober durch den Wahlausschuss. Gewählt sind die Kandidatinnen/Kandidaten, die im Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten haben, in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmzahl. Das Wahlergebnis wird öffentlich bekanntgegeben.
Wer sind die Mitglieder des Wahlausschusses?
Die Mitglieder des Wahlausschusses wurden in der Kammerversammlung am 15. November 2025 gewählt. Der Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Prof. Dr. med. dent. habil. Klaus Böning (Wahlleiter) – Dresden
Dr. med. Katrin Flegel (Beisitzerin) – Freital
Dr. med. Johannes Klässig (Beisitzer) – Leipzig
Rechtsanwalt Matthias Herberg (Beisitzer) – Dresden
Die Stellvertretenden sind:
Dipl.-Stom. Maria Neff (persönl. Stellvertretung der Wahlleitung) – Dresden
Dr. med. Sylvia Kaelberlah (Stellvertretung Beisitz) – Meißen
Dr. med. Volker Schwanitz (Stellvertretung Beisitz) – Nossen
Rechtsanwalt Lukas Kucklick (Stellvertretung Beisitz) – Dresden
Was ist die rechtliche Grundlage der Kammerwahl 2026?
Die rechtliche Grundlage bilden das Sächsische Heilberufekammergesetz und die Wahlordnung der Landeszahnärztekammer Sachsen.
Wohin mit meinen Fragen?
Frau Läntzsch
0351 8066-272
Frau Hecht
0351 8066-276