Ab 25. Mai 2018 ist auch in den Zahnarztpraxen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als unmittelbar geltendes Recht zu beachten. Neben dem neuen Bundesdatenschutzgesetz, das ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, manifestieren die neuen gesetzlichen Regelungen bereits bestehende Datenschutzvorschriften, beinhalten aber auch einige neue datenschutzrechtliche Grundsätze. Die Zahnärztekammer hat Informationen sowie Arbeitshilfen für die zahnärztliche Praxis zu diesem Thema hier eingestellt. In den drei Kapiteln gibt es Informationen, Formulare für die Praxis und Formulare für die Patienten. Da derzeit noch zahlreiche rechtliche Fragen zur DSGVO durch die dafür zuständigen Datenschutzbehörden der Länder ungeklärt sind, bitten wir um Verständnis, dass es sich bei den von uns zur Verfügung gestellten Informationen und Arbeitsmitteln um unsere zum derzeitigen Zeitpunkt bestehende Auslegung der Anforderungen der DSGVO handelt.
Informationen zur DSGVO
Zunächst sollten alle Informationen durchgelesen werden. Danach ist dann anhand der Checkliste (Zeile 2 der nachfolgenden Übersicht) zu prüfen, was für Ihre Praxis erforderlich wird.
Die Dokumente können Sie auf verschiede Art bearbeiten. Als PDF sind sie auszudrucken und danach per Hand auszufüllen. Die MS-Word-Dateien (im rtf-Format) müssen zum Anpassen an die individuellen Gegebenheiten zunächst auf Ihrem System abgespeichert werden. Dort sind sie dann zu öffnen und können nach Aktivierung bearbeitet werden.
Informationen/Checklisten
Checkliste zur Umsetzung Datenschutz
Verfahrensanweisung zur Umsetzung Datenschutz ohne Folgeeinschätzung
Informationen zur Ermittlung der Personengrenze
Informationen zur Datenorganisation
Rechtliche Hinweise zum Datenschutzbeauftragten
Verfahrensanweisung zum Vorgehen bei einem Datenschutzverstoß
Information zu Betroffenenrechten
Rechtliche Hinweise zur Folgeabschätzung
Negativliste Auftragsdatenverarbeitung
Weiterführende Informationen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Informationen für die Praxis
Die Unterlagen enthalten alle für die Praxis relevanten Formulare, die in der aufgezeigten Reihenfolge bearbeitet werden können. Zu beachten ist die Datenschutzerklärung auf der Praxishomepage, die kurzfristig den bestehenden Angaben hinzuzufügen ist.
Die Dokumente können Sie auf verschiede Art bearbeiten. Als PDF sind sie auszudrucken und danach per Hand auszufüllen. Die MS-Word-Dateien (im rtf-Format) müssen zum Anpassen an die individuellen Gegebenheiten zunächst auf Ihrem System abgespeichert werden. Dort sind sie dann zu öffnen und können nach Aktivierung bearbeitet werden.
Informationen/Checklisten
Erfassung datenverarbeitender Personen und Ermittlung der Personengrenze
Zuweisung von Verantwortlichkeiten
Datenschutzerklärung für Praxishomepage
Datenschutzerklärung zur Auslage für Patienten
Einwilligungserklärung für Patienten
Bestellung Datenschutzbeauftragter
Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Dentallabor (dazu Informationen im Zahnärzteblatt 7/8 2019)
Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT Systemen
Verfahrensanweisung bei Anfragen der Aufsichtsbehörde
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Weiterführende Informationen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Datenschutz- und Datensicherheits-Leitfaden für die Praxis-EDV
Unterlagen für Mitarbeiter
Die DGSVO verpflichtet den Praxisinhaber, sich die Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis von jedem Mitarbeiter der Praxis, der Daten sammelt oder verarbeitet, unterschreiben zu lassen.
Die Dokumente können Sie auf verschiede Art bearbeiten. Als PDF sind sie auszudrucken und danach per Hand auszufüllen. Die MS-Word-Dateien (im rtf-Format) müssen zum Anpassen an die individuellen Gegebenheiten zunächst auf Ihrem System abgespeichert werden. Dort sind sie dann zu öffnen und können nach Aktivierung bearbeitet werden.
Informationen/Checklisten
Merkblatt und Verpflichtungserklärung Datengeheimnis
Einwilligungserklärung Verarbeitung Mitarbeiterdaten