Eine Validierung des Aufbereitungsprozesses der Medizinprodukte ist in der Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung im § 8 festgeschrieben. Zur Erläuterung der damit verbundenen Aufgaben und Anforderungen nutzen Sie bitte die nachfolgenden Informationsmaterialien.
Für die Realisierung der Validierung des Aufbereitungsprozesses in Ihrer Zahnarztpraxis können Sie auf ein Dienstleistungsangebot des BuS-Dienstes der LZKS zurückgreifen.
Für die Praxis
Informationen zu Anforderungen an das Personal zur Aufbereitung - wer darf aufbereiten?
Information zur Risikoklassifizierung bzw. Einstufung aufzubereitender Medizinprodukte
Information zur Risikoklassifizierung bzw. Einstufung von Endo-Instrumenten
Informationen zur Wartung vor oder nach der Validierung des Aufbereitungsprozesses
Risikobetrachtung zur manuellen Aufbereitung - bis wann kann ich manuell aufbereiten?
Restproteinbestimmung - Routinekontrolle - wie oft?
Informationen und Publikationen
Flyer der LZKS "Validierung der Aufbereitungsprozesse" ab 2025
Upgrade Validierung Auszug ZBS 04/2021
Leistungen und Gebühren des BuS-Dienstes der LZKS ab dem 01.09.2018
Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen (ZBS 04/2017)
Aktuelle BuS-Dienst-Information vom Betriebsarzt und von Praxisbegehungen (ZBS 03/2017)
Klarheit- bei der Validierung des Aufbereitungsprozesses von Medizinprodukten (Artikel ZBS 5/2015)
Die Validierung des Aufbereitungsprozesses von Medizinprodukten (Artikel ZBS 7+8/2014)
Zugehörige Formulare
Vorlagen für Arbeitsanweisungen für die Aufbereitung von Medizinprodukten
Weiterführende Informationen
RKI-Empfehlung - Aufbereitung von Medizinprodukten
Informationen des Arbeitskreis für Instrumentenaufbereitung (AKI)
ACHTUNG - RKI-Empfehlung Infektionsprävention Zahnheilkunde zurückgezogen - nur zur Information
RKI-Empfehlung - Infektionsprävention in der Zahnheilkunde