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Jugendamt
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die über das zuständige Jugendamt betreut werden, legen als Versicherungsnachweis ein Anspruchsberechtigungsschein vor. Wie bei der Übermittlung der Abrechnung mit Originalabrechnungsunterlagen umzugehen ist, entnehmen Sie der Information Abrechnung Sonstige Kostenträger.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Jugendliche unter 18 Jahren