Kompendium

Begriffe für den Buchstaben Kompendium (N)

NEM-Festzuschuss je Zuschussstufe

Die durch die Verwendung von Edelmetall bzw. Reinmetall entstandenen Mehrkosten sind immer vom Patienten zu tragen. In der Abrechnung gegenüber der Krankenkasse dürfen keine Mehrkosten für Edel- oder Reinmetall enthalten sein.

Von den tatsächlich entstandenen Edelmetallkosten (inkl. Mehrwertsteuer) wird der NEM-Zuschuss abgezogen, der dem Versicherten laut geltendem Festzuschuss zusteht. Der NEM-Zuschuss ergibt sich aus der Multiplikation der betroffenen Abrechnungseinheiten mit dem geltenden und von der Bonus-Stufe abhängigen NEM-Festzuschuss. (siehe Tabelle)

Die Berechnung der Edelmetallmehrkosten:

Edel-/Reinmetallkosten inkl. MwSt.
-   NEM (FZ-bezogene Bonus-Stufe) x Abrechnungseinheiten
=  Edel-/Reinmetallmehrkosten (vom Patienten zu tragen)

Die für diese Berechnung benötigten Abrechnungseinheiten entsprechen i. d. R. der sich aus den Befunden ergebenden Anzahl der Abrechnungseinheiten (siehe Tabelle). Wurde in der Laborrechnung die BEL II-Pos. 970 0 abgerechnet, was bei einer gleichzeitigen Versorgung mit Nichtedelmetall vorkommt, sind diese für die Berechnung benötigten Abrechnungseinheiten um die Anzahl der abgerechneten BEL II-Pos. 970 0 zu vermindern. (Tabelle der Abrechnungseinheiten)

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Notdienst

Der zahnärztliche Notdienst ist eine Vertretung der Zahnärzte außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Er richtet sich speziell an Notfälle mit Bezug zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

Die Notdienstordnung der KZVS regelt die Planung, Einteilung  und Durchführung des Notdienstes für den Freistaat Sachsen.

Die Notdienstsuche ist erreichbar über https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/patienten/notdienstsuche/. Zur Information der Patienten kann der QR-Code zur Notdienstsuche (als Aushang im A4-Format) ausgedruckt werden.

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Notfalldatenmanagement (NFDM)

Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ist eine weitere Fachanwendung der TI und kann auf Wunsch des Patienten auf der elektronische Gesundheitskarte gespeichert werden. Dieser sogenannte Notfalldatensatz, kann in Notfallsituationen als Informationsquelle und Entscheidungshilfe zur Verfügung stehen. Der Notfalldatensatz enthält Angaben zu Diagnosen, Medikation, Allergien/Unverträglichkeiten sowie Kontaktdaten (z. B. hausärztliche Versorgung) und besondere Hinweise. Diese Daten sollen unterstützend für die Diagnostik und Therapiefindung für Patienten hinzugezogen werden.

Ausführliche Informationen für die Anwendung NFDM erhalten Sie im Leitfaden der KZBV.

Aktualisierung der TI-Anwendungen NFD
Der Bewertungsausschuss für zahnärztliche Leistungen hat den Beschluss gefasst, die neue Gebührennummer NFD zur Aktualisierung eines Notfalldatensatzes im BEMA-Teil 1 aufzunehmen. Diese kann ab 01.01.2022 abgerechnet werden.

 

 

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