Kompendium

Begriffe für den Buchstaben Kompendium (T)

Tätigkeitsschwerpunkt

Zahnärzte können die Tätigkeitsschwerpunkte Endodontie, Implantologie, Kinderzahnheilkunde und Parodontologie ausweisen. Das Nähere regelt die von der Kammerversammlung beschlossene Richtlinie zum Ausweisen von Tätigkeitsschwerpunkten, welche Bestandteil der Berufsordnung ist.

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Technikzuschlag

Seit 1. Oktober 2020 gibt es neue BEMA-Leistungen zur Abrechnung telemedizinischer Leistungen.

Zur Berücksichtigung der Kosten, die für die Inanspruchnahme von Anbietern entsprechender Kommunikationsdienste entstehen, wurde der Technikzuschlag (TZ) neu in den BEMA aufgenommen.

Telemedizinische Leistungen

 

 

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Telekonsil

Ein Konsilium kann zwischen Ärzten/Zahnärzten geführt werden, wenn eine patientenbezogene, interdisziplinäre medizinische Fragestellung oder eine besonders komplexe medizinische Fragestellung vorliegt.

Seit 1. Oktober 2020 kann ein Konsilium als Telekonsil durchgeführt und abgerechnet werden. Ein Telekonsil bietet sich im Vergleich zu persönlichen oder fernmündlichen Konsilien an, wenn Dokumente und Bilder elektronisch ausgetauscht werden sollen.
Ein zeitgleiches Telekonsil zwischen Ärzten/Zahnärzten mittels Videodienstes nach Anlage 16 BMV-Z wird als Videokonsil bezeichnet.

Weitere Informationen sind bei den Telemedizinischen Leistungen sowie auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur zu finden.

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Telematikinfrastruktur (TI)

Deutschlands größtes Gesundheitsnetz verbindet alle Akteure im Gesundheitswesen, um zukünftig schneller und einfacher miteinander kommunizieren und medizinische Daten auf höchster Sicherheitsstufe austauschen zu können. Das dafür notwendige Kommunikationsnetz ist die Telematikinfrastruktur.

Weitere Informationen sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur zu finden. Nutzen Sie für weitere Informationen auch die Website der KZBV.

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Telemedizinische Leistungen

Seit 1. Oktober 2020 sind BEMA-Leistungen für die telemedizinischen Leistungen Videosprechstunde, Videofallkonferenz, Telekonsil sowie Technikzuschlag abrechenbar (siehe Vorstands-Information Nr. 10 vom 21.09.2020).

Rechtsgrundlagen:

Weitere Informationen zu den Telemedizinischen Leistungen sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur bei den "Digitalen Anwendungen" zu finden.

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