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Checklisten
Checklisten (CL), auch Prüflisten, unterstützen einen Arbeitsablauf und dienen der Kontrolle, ob eine Behandlung bzw. eine Verwaltungstätigkeit vollständig vorbereitet bzw. erledigt ist.
Checklisten Begutachtung
Zur weiteren qualitativen Verbesserung des Vertragsgutachterverfahrens im Bereich Prothetik und Parodontologie wurden durch die KZV Sachsen Checklisten entwickelt.
CIRS Dent - Jeder Zahn zählt
Das gemeinsame Berichts- und Lernsystem von KZBV und BZÄK „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ (CIRS: Critical Incident Reporting System) leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit. Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen über dieses Online-System aus eigenen Erfahrungen mit unerwünschten Ereignissen im Praxisalltag und aus Erfahrungen ihrer Kollegen lernen. Nicht nur die betroffene Zahnarztpraxis soll dabei aus diesen Ereignissen lernen, sondern auch andere Praxen – damit diese im Idealfall von vornherein vermieden werden können. Jeder Zahn zählt! ist anonym lässt keine Rückschlüsse auf die berichtende Praxis zu.
Anforderung des Registrierungsschlüssel per Mail: qualitaet@kzv-sachsen.de
Compliance-Leitlinie
Für jeden Zahnarzt ist es eine selbstverständliche Verpflichtung, bei seiner Berufsausübung dem besonderen Vertrauen gerecht zu werden, das dem zahnärztlichen Beruf entgegengebracht wird. Hierzu gehört die selbstverständliche Verpflichtung, bei der Behandlung stets im Interesse und zum Wohle des Patienten tätig zu werden.
Er hat dabei insbesondere die Verbote einzuhalten, für die Verordnung, die Empfehlung oder den Bezug von Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel sowie Medizinprodukten für Patienten eine Vergütung oder sonstige Vorteile für sich oder Dritte versprechen zu lassen oder anzunehmen, sowie für die Zuweisung und Vermittlung von Patienten ein Entgelt zu fordern oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren.
Die Vertreterversammlung der KZBV hat am 16. und 17. November 2016 die Leitlinie um strafrechtliche Inhalte ausgeweitet.
Sie finden den vollständigen Text in der in der ZM vom 16. Dezember 2016 ab der Seite 92.