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Quereinsteiger
Merkblatt für Quereinsteiger
QM-Berichtsbogen
Der Gesetzgeber hat die Zahnärzteschaft verpflichtet, über das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement in Form von regelmäßigen Berichten über den Stand der Umsetzung zu informieren.
QM-Berichtsbogen
QR-Code zur Notdienstsuche
Die Notdienstsuche ist erreichbar über https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/patienten/notdienstsuche/. Zur Information der Patienten kann der QR-Code zur Notdienstsuche (als Aushang im A4-Format) ausgedruckt werden.
Qualitätsbeurteilung
Die Qualität zahnärztlicher Leistungen wird nach einem bundeseinheitlich geregelten Verfahren beurteilt. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt hierzu Richtlinien, in denen die Grundsätze und Zuständigkeiten für Auswahl, Umfang und Verfahren der Qualitätsprüfungen mittels Stichproben geregelt werden. Ziel ist es, vergleichbare Ergebnisse zur Qualität der erbrachten zahnärztlichen Leistungen zu erhalten.
QF-Richtlinie
QB-Richtlinie
QP-Richtlinie
Qualitätsförderung
Die Qualitätsförderung ist eine zentrale Aufgabe des zahnärztlichen Berufsstandes mit dem Ziel die zahnmedizinische Versorgung kontinuierlich durch wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen zu verbessern. Die KZBV und BZÄK haben hierzu gemeinsam die neue Agenda Qualitätsförderung für die zahnmedizinische Versorgung entwickelt. Darüber hinaus hat die KZBV die laut § 75 SGB V geforderte Qualitätsförderungsrichtlinie (QF-Richtlinie) erlassen.
Qualitätskreislauf
Qualitätsmanagement (QM)
Qualitätsmanagement ist ein Instrument zur Weiterentwicklung der Praxisorganisation. Unter diesem Begriff werden alle organisatorischen Maßnahmen zusammengefasst, die dazu beitragen, die Abläufe und damit auch die Ergebnisse in der Praxis (Einrichtungen) zu verbessern. Es bedeutet konkret, dass Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse einer Einrichtung regelmäßig überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls verändert werden (P-D-C-A-Zyklus/Qualitätskreislauf). Die Maßnahmen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements dienen der Verbesserung der Praxisorganisation und damit der kontinuierlichen Sicherung der Patientenversorgung. Der G-BA hat hierzu sektorenübergreifende Vorgaben in der QM-Richtlinie formuliert.
Qualitätsprüfung
Die Qualität der in der vertragszahnärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen ist von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen durch Stichproben zu überprüfen. Der G-BA gibt in der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung vor, was hinsichtlich Auswahl, Umfang und Durchführung dieser Stichprobenprüfungen zu beachten ist.
Die Stichprobenprüfungen werden von eigens dafür gebildeten Qualitäts-Gremien durchgeführt. Anhand der zahnärztlichen Dokumentation beurteilen sie die Qualität für ausgewählte Leistungen. Jährlich werden dazu nach dem Zufallsprinzip mindestens 1 bis höchstens 4 Prozent aller Zahnarztärztinnen und Zahnärzte ausgewählt, die die zu überprüfende Leistung bei mindestens 10 Patientinnen und Patienten innerhalb von 12 Monaten abgerechnet haben. Aus diesen Praxen wird eine Zufallsstichprobe von mindestens 10 Patientinnen und Patienten gezogen, bei denen die jeweilige Leistung erfolgt ist. Die Beurteilungskriterien werden spezifisch für jeden zu prüfenden Leistungsbereich in der jeweiligen Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie (QB-Richtlinie) festgelegt.
Qualitätssicherung (QS)
Patientinnen und Patienten sollen in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen qualitativ hochwertig und auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse versorgt werden. Mit diesem Ziel hat der Gesetzgeber den G-BA mit zahlreichen Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung betraut. Hierzu gehören neben dem Qualitätsmanagement QM, der Qualitätsprüfung QP auch das datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherungsverfahren DeQS.