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Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V
Die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V. (LAGZ Sachsen) ist ein Zusammenschluss der Körperschaften der Zahnärzte, der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen, der Städte und Kommunen sowie des Freistaates Sachsen zur gemeinsamen Förderung der Kinder- und Jugendzahnpflege in Sachsen. Ihr Auftrag ergibt sich aus § 21 des Fünften Sozialgesetzbuch und beinhaltet die Organisation und Koordination der flächendeckenden zahnmedizinischen gruppenprophylaktischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen in ihren Lebenswelten. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor Karies und Paradontalerkrankungen zu schützen und die Mundgesundheit nachhaltig zu verbessern. Im Prophylaxeunterricht werden Kinder und Jugendliche von den Patenschaftszahnärzten und den Jugendzahnärztlichen Diensten zu eigenverantwortlichem und zahnbewusstem Verhalten motiviert. Das geschieht in der Gruppe. Zahnputzübungen, zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch sowie Fluoridanwendungen sind Bestandteile des gruppenprophylaktischen Maßnahmenpakets. Die Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehern, Pädagogen, Hebammen und weiteren Partnern ist ebenfalls Bestandteil der gruppenprophylaktischen Arbeit.
Landesausschuss
Der Landesausschuss hat von Amts wegen zu prüfen, ob in einem Planungsbereich eine zahnärztliche oder kieferorthopädische Unterversorgung besteht oder droht. Unterversorgung ist zu vermuten, wenn der Bedarf den Stand der zahnärztlichen Versorgung um mehr als 100 Prozent überschreitet.
Landeszahnärztekammer Sachsen
Die LZK Sachsen ist auf der Grundlage des Gesetzes über Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Freistaat Sachsen - Sächsischen Heilberufekammergesetz (SächsHKaG) die öffentliche Berufsvertretung aller Zahnärztinnen und Zahnärzte im Freistaat Sachsen. Die Kammer unterstützt die beruflichen Belange ihrer Mitglieder durch vielfältigen Service.
Organe sind Kammerversammlung und Vorstand.
Anschrift:
LZK Sachsen
Schützenhöhe 11
01099 Dresden
Tel.: 0351 / 8 06 62 40
Fax: 0351 / 8 06 62 41
E-Mail: verwaltung
Leistungserbringer
Die Leistungserbringer sind Vertragspartner der Kostenträger, also der Krankenkassen. Sie erbringen die Leistungen der Gesundheitsversorgung. Zu den Leistungserbringern zählen beispielsweise Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Krankenhäuser, Psychotherapeuten, Heilmittelerbringer (etwa Physiotherapeuten), Hilfsmittelerbringer (zum Beispiel Hersteller von Gehhilfen, Rollstühlen oder Körperersatzstücken), Arzneimittelhersteller, Hebammen und Rettungsdienste sowie Medizinische Versorgungszentren.
Leitbild der sächsischen Zahnärzte
Die Mitglieder der Kammerversammlung haben am 6. März 2010 ein Leitbild für ihren Berufsstand im Freistaat verabschiedet. Mit zehn Leitsätzen wurde eine moralisch-ethische Standortbestimmung durchgeführt. Die sächsischen Zahnärzte bekennen sich als Angehörige eines Freien Berufes zu ihrer besonderen Berufsethik.
Leitfaden zu Datenschutz und IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis
Mit dem Leitfaden zu Datenschutz und IT-Sicherheit soll Zahnarztpraxen der Umgang mit der IT-Sicherheitsrichtlinie erleichtert werden. Unter anderem werden die Anforderungen an den Einsatz von PCs, Mobilgeräten, Tablets und medizinischen Geräten sowie von Praxissoftware anschaulich erläutert sowie der sichere Einsatz von Netzwerken, Internet- und Online-Anwendungen und auch der Telematikinfrastruktur (TI).
Ebenso gibt er grundlegende Hinweise zur zahnärztlichen Schweigepflicht in Verbindung mit datenschutzrechtlichen Regelungen.
Damit ermöglicht der überarbeitete und erweiterte Leitfaden Zahnärztinnen und Zahnärzten ihre Praxisinfrastruktur in Eigenregie einem ersten "Check" zu unterziehen.
Weitere Informationen sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung – IT-Sicherheitsrichtlinie zu finden.
Leitfaden elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Der Leitfaden zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschränkt sich auf die Belange der zahnmedizinischen Praxen. Damit richtet er sich an Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal.
Die praktische Anleitung unterstützt bei der Erstellung, der Speicherung, dem Versand und der Verwaltung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Weitere Informationen sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur zu finden.
Leitfaden elektronische Patientenakte (ePA)
Der Leitfaden zur elektronischen Patientenakte richtet sich an Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal. Sie finden darin Informationen, wie Sie die elektronische Patientenakte nutzenbringend in die Anamnese und Behandlung Ihrer Patienten einbinden können.
Weitere Informationen sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur zu finden.
Leitfaden elektronisches Rezept (E-Rezept)
Der Leitfaden zum elektronischen Rezept (E-Rezept), der sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie das zahnmedizinische Fachpersonal in den Praxen richtet, beschreibt den organisatorischen Rahmen und fokussiert dann auf die Anwendungsszenarien in der Zahnarztpraxis.
Weitere Informationen sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur zu finden.
Leitfaden Komfortsignatur
Leitfaden Komfortsignatur - Wie die Komfortsignatur in der Praxis eingesetzt werden kann, wird in dieser Praxisinformation erläutert. Die Komfortsignatur steht als neue Signaturvariante im Mittelpunkt dieser Praxisinformation, die sich gleichsam aber auch als allgemeine Einführung in die qualifizierte elektronische Signatur (QES) und die weiteren Signaturvarianten versteht. Dementsprechend werden eingangs Grundlagen der QES und Unterschiede in den Signaturvarianten erklärt, bevor anschließend die Nutzung der Komfortsignatur in den Fokus rückt. Abschließend werden Szenarien für die Nutzung der Komfortsignatur in der Zahnarztpraxis vorgestellt.
Weitere Informationen sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur zu finden.
Leitfaden Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Leitfaden KIM (Kommunikation im Medizinwesen) - Der digitale Kommunikationsdienst KIM ermöglicht den Austausch medizinischer Daten zuverlässig und mit einer sicheren Verschlüsselung (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung). Sie ist eine sichere E-Mail, um in einem geschlossenen Nutzerkreis Patientenrelevante Daten austauschen zu können.
Weitere Informationen sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur zu finden.
Leitfaden Medikationsplan (eMP)
Leitfaden Medikationsplan (eMP) - Der eMP umfasst Medikationsdaten und deren medikationsrelevante Informationen. Ebenfalls umfasst dieser ein Kommentarfeld zum interdisziplinären Austausch der beteiligten Heilberufsangehörigen.
Weitere Informationen sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur zu finden.
Leitfaden Notfalldatenmanagement (NFDM)
Leitfaden Notfalldatenmanagement (NFDM)- Das NFDM kann in Notfallsituationen als Informationsquelle und Entscheidungshilfe zur Verfügung stehen. Der Notfalldatensatz enthält Angaben zu Diagnosen, Medikation, Allergien/Unverträglichkeiten sowie Kontaktdaten (z. B. hausärztliche Versorgung) und besondere Hinweise. Diese Daten sollen unterstützend für die Diagnostik und Therapiefindung für Patienten hinzugezogen werden.
Weitere Informationen sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur zu finden.
Leitfaden zur Telematikinfrastruktur (TI)
Der Leitfaden zur Telematikinfrstruktur richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich über die Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur informieren möchten.
Weitere Informationen sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur sowie auf der Website der KZBV zu finden.
Leitfaden zu Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile in der vertragszahnärztlichen Versorgung
Seit Oktober 2020 sind die telemedizinische Leistungen abrechenbar:
Weitere Informationen sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur sowie im Leitfaden der KZBV zu finden.