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Datenschutz
Aktuelle Veranstaltungen:
Datengestütztes Qualitätssicherungsverfahren
Bei dem gesetzlich vorgegebenen Verfahren werden Daten zu ausgewählten Leistungen von allen Praxen (Einrichtungen) nach den gleichen Kriterien erfasst und von einer unabhängigen Vertrauensstelle ausgewertet und analysiert. Anschließend werden die Ergebnisse den teilnehmenden Einrichtungen zurückgespiegelt, so dass jede Einrichtung die eigenen Ergebnisse mit denen anderer Einrichtungen vergleichen kann. Ein Pseudonymisierungsverfahren stellt die Anforderungen an den Datenschutz sicher. Die dazugehörige Richtlinie ist die datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherungs- Richtlinie (DeQS-RL).
Demokoffer
Mit ausleihbaren Demonstrationskoffern und Phantomköpfen unterstützt die Landeszahnärztekammer Sachsen sächsische Zahnärztinnen und Zahnärzte bei ihrem Engagement in Pflegeheimen. Die Demokoffer enthalten verschiedene Mundhygiene-Artikel, die bei der Schulung des Pflegepersonals nützlich sein können. Mehr zu den Demokoffern und Phantomköpfen erfahren Sie hier.
Möchten Sie das Schulungsequipement ausleihen, nutzen Sie das Buchungsportal www.demokoffer.lzks.de
Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V. (DGZMK)
Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK) ist die wissenschaftliche Dachorganisation der deutschen Zahnmedizin. Sie vereint 40 spezialisierte Fachgesellschaften, Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften in Deutschland. Sie gehört zu den größten wissenschaftlich-medizinischen Gesellschaften in Europa.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Die DGUV ist der gemeinsame Spitzenverband für die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen.
Digitale Planungshilfe für Festzuschüsse Zahnersatz (DPF interaktiv)
Für die Planung der korrekten Festzuschuss-Befunde steht ein Programm der KZBV zur Verfügung.
Die Basisversion dieses Programms ist Ihnen bisher per CD zugeschickt worden.
Die Vollversion löst die CD-Rom der Digitalen Planungshilfe (DPF) ab und steht als Download im internen Bereich zur Verfügung.
Die KZBV stellt in regelmäßigen Abständen downloadfähige Updates auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
Informationen finden Sie auch unter der Thematik Festzuschüsse.
Dokumentencenter
Für alle Vertragszahnarztpraxen stellt die KZVS praxisbezogene Dokumente im persönlichen Dokumentencenter digital bereit – zur Einsicht, Speicherung und zum Druck.
Dokumente finden
In der Listenansicht greifen Sie direkt auf Ihr digitales Postfach zu – ohne Nutzung der Suchfunktion. Die neuesten Dokumente werden automatisch zuerst angezeigt.
Funktionen im Überblick
• Ungelesene Dokumente sind mit einem geschlossenen Briefumschlag-Symbol markiert.
• Anzeigeumfang wählbar: 10, 20, 30, 50 oder 100 Dokumente.
• Sortierung möglich nach:
o Dokument (alphabetisch)
o Eingang (nach Eingangsdatum)
o Zeitraum (Abrechnungszeitraum)
o Dokumentenbereich (z. B. Abrechnung, Honorar)
o Dokumententyp (z. B. Abrechnungsprotokoll, Statistik)
Nutzung der Suchfunktion
Im oberen Bereich des Dokumentencenters finden Sie ein Suchfeld für gezielte Recherchen (Suchbegriff + Enter).
Bei vielen Treffern: Erweiterter Filter über Kategorie: „Praxisdokumente“ – z. B. nach Zeitraum, Bereich oder Dokumententyp einschränkbar.
Nutzung der Kalenderansicht
Ideal, wenn Sie das Einstellungsdatum eines Dokuments kennen (z. B. aus der E-Mail der KZVS):
• Monat auswählen
• gewünschten Tag anklicken
• alle an diesem Tag bereitgestellten Dokumente werden mit Vorschau und Direktlink angezeigt
Benachrichtigung über neue Dokumente
Sobald neue Dokumente vorliegen, erhalten Sie eine automatisch vom Sytem generierte E-Mail an die bei der KZVS hinterlegte Adresse mit dem Betreff: „Neue Dokumente in Ihrem pers. Dokumentencenter“. So sehen Sie auf einen Blick, dass neue Informationen vorliegen und ob Handlungsbedarf besteht.
Erinnerung bei ungelesenen Dokumenten
Wurde ein wichtiges Dokument nicht geöffnet, erinnert Sie die KZVS automatisch:
1. Erinnerung: 10 Tage nach Bereitstellung
2. Erinnerung: 20 Tage nach Bereitstellung
So verpassen Sie keine Fristen – insbesondere bei Bescheiden, da mit der Bereitstellung die Rechtsbehelfsfristen beginnen.
Weitere Informationen finden sie hier: “6 Schritte zum Download”
Dokumentation der Behandlung
Der Behandelnde ist verpflichtet eine Patientenakte zu führen und sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentliche Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
Dokumentation interpersoneller Gewalt
Verletzungen im Bereich Mund, Kiefer und Gesicht gehören zu den häufigen Folgen von interpersoneller Gewalt. Die Gesundheitsprofessionen spielen bei der Gewaltprävention eine Schlüsselrolle. Das Land Hessen hat einen zahnärztlichen Dokumentationsbogen herausgegeben und ermutigt Zahnärzte, beim Verdacht auf häusliche Gewalt und gewaltbedingte Verletzungen im Bereich Mund/Kiefer/Gesicht ihre Patienten anzusprechen, eine sachgerechte Dokumentation anzubieten und auf weitergehende Hilfen zu verweisen.
Das Formular "Zahnärztliche Dokumentation bei interpersoneller Gewalt"
- bietet eine zügige, qualifizierte und angemessene Attestierung von gewaltbedingten Verletzungsfolgen,
- ergänzt das zahnärztliche Fachwissen um rechtsmedizinische Aspekte und
- gibt Hinweise auf den Umgang mit Betroffenen (z. B. Schutzbedürfnis).
Hierzu wurde im ZBS 10/2017 auf S. 25 der Beitrag "Häusliche Gewalt – ein Thema bei Patienten? Update Häusliche Gewalt – Studienergebnisse und Kompaktinfos" veröffentlicht. Umfassend informiert die BZÄK zu dem Thema auf ihrer Website.