Kompendium

Begriffe für den Buchstaben Kompendium (L)

Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V

Die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V. (LAGZ Sachsen) (interner Link) ist ein Zusammenschluss der Körperschaften der Zahnärzte, der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen, der Städte und  Kommunen sowie des Freistaates Sachsen zur gemeinsamen  Förderung der Kinder- und Jugendzahnpflege in Sachsen.  Ihr Auftrag ergibt sich aus § 21 des Fünften Sozialgesetzbuch und beinhaltet die Organisation und Koordination der flächendeckenden zahnmedizinischen gruppenprophylaktischen Betreuung von  Kindern und Jugendlichen in ihren Lebenswelten. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor Karies und Paradontalerkrankungen zu schützen und die Mundgesundheit nachhaltig zu verbessern. Im  Prophylaxeunterricht  werden Kinder und Jugendliche von den Patenschaftszahnärzten und den Jugendzahnärztlichen Diensten zu eigenverantwortlichem und zahnbewusstem Verhalten motiviert. Das geschieht in der Gruppe. Zahnputzübungen, zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch sowie Fluoridanwendungen sind Bestandteile des gruppenprophylaktischen Maßnahmenpakets. Die Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehern, Pädagogen, Hebammen und weiteren Partnern ist ebenfalls Bestandteil der gruppenprophylaktischen Arbeit.

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Landesausschuss

Der Landesausschuss hat von Amts wegen zu prüfen, ob in einem Planungsbereich eine zahnärztliche oder kieferorthopädische Unterversorgung besteht oder droht. Unterversorgung ist zu vermuten, wenn der Bedarf den Stand der zahnärztlichen Versorgung um mehr als 100 Prozent überschreitet.

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Landeszahnärztekammer Sachsen

Die LZK Sachsen ist auf der Grundlage des Gesetzes über Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Freistaat Sachsen - Sächsischen Heilberufekammergesetz (SächsHKaG) die öffentliche Berufsvertretung aller Zahnärztinnen und Zahnärzte im Freistaat Sachsen. Die Kammer unterstützt die beruflichen Belange ihrer Mitglieder durch vielfältigen Service.

Organe sind Kammerversammlung und Vorstand.

Anschrift:
LZK Sachsen
Schützenhöhe 11
01099 Dresden

Tel.: 0351 / 8 06 62 40
Fax: 0351 / 8 06 62 41
E-Mail: verwaltung

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Landzahnarztgesetz (SächsLZahnarztG)

Der Sächsische Landtag hat am 3. Dezember 2025 das Sächsische Landzahnarztgesetz verabschiedet. Grundlage war ein Ende September gemeinsam eingereichter Antrag der Fraktionen CDU, BSW und SPD – mit dem Ziel, die zahnärztliche Versorgung im Freistaat bedarfsgerecht und zukunftsfähig zu gestalten. Seit langem hatten sich die zahnärztlichen Körperschaften gemeinsam für eine Landzahnarztquote eingesetzt.

Das Landzahnarztgesetz regelt den Zugang zum Studium der Zahnmedizin für einen kleinen Teil der Bewerber durch eine Vorabquote – die sogenannte Landzahnarztquote – sowie ein zweistufiges Vergabeverfahren. Damit schafft der Freistaat Sachsen eine Chance für jene, bei denen der Numerus Clausus nicht ausreicht. Das Auswahlverfahren berücksichtigt neben der Abiturnote zusätzliche nachgewiesene Qualifikationen, die für das Zahnmedizinstudium sowie die Berufsausübung von Bedeutung sind.

Ab dem Wintersemester 2026/27 werden somit jährlich acht von insgesamt 109 Studienplätzen an den beiden Universitätsstandorten Dresden und Leipzig über die Landzahnarztquote vergeben. Bewerber, die sich für diese Plätze qualifizieren, verpflichten sich, nach ihrem Abschluss für zehn Jahre in unterversorgten Regionen und in Gebieten mit besonderem lokalem Versorgungsbedarf vertragszahnärztlich tätig zu werden.

Die zuständige Stelle für das Auswahlverfahren ist die Landesdirektion Sachsen. Sobald Informationen verfügbar sind, werden diese im Kompendium verlinkt.

Weitere Informationen zum Landeszahnarztgesetz:

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LEIPIZ – Leipziger Praxisstart Initiative Zahnmedizin

Die KZV Sachsen hat gemeinsam mit der Universität Leipzig das Projekt LEIPIZ – Leipziger Praxisstart Initiative Zahnmedizin ins Leben gerufen, welches im Sommersemester 2026 startet. Ziel dieser Initiative ist es, Studierenden der Zahnmedizin frühzeitig Einblicke in die zahnärztliche Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – zu ermöglichen, sie praxisnah auszubilden und langfristig für eine Tätigkeit im ländlichen Raum zu begeistern.

Das Projekt umfasst folgende Bausteine:

  • Famulaturen und Hospitationen in zahnärztlichen Kooperationspraxen im ländlichen Raum
  • Teilnahme der Studierenden an praxisorientierten Workshops
  • Begleitende Vorlesungsangebote, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen Themen
  • Aufbau eines Mentoringprogramms zwischen Praxisinhabern und Studierenden
  • Netzwerkveranstaltungen zur Förderung des Austauschs und der Vernetzung zwischen Studierenden und Praxisinhabern

Mentorenprogramm

Ein wichtiger Bestandteil des Projekts ist das Mentoringprogramm, für das engagierte Zahnärztinnen und Zahnärzte als Mentoren gesucht werden.

Als Mentor steht man interessierten Studierenden bei fachlichen oder praxisbezogenen Fragen beratend zur Seite und gibt Einblicke in den Praxisalltag, etwa im Rahmen von Praxistagen oder einer Famulatur/Hospitation. Besonders für Zahnärzte aus dem ländlichen Raum, die in der letzten Dekade ihres Berufslebens stehen, stellt das Mentorenprogramm eine Chance dar, frühzeitig engagierte Kolleginnen und Kollegen sowie potenzielle Nachfolger für die eigene Praxis zu gewinnen. Bei der Auswahl der Mentoren werden daher vorrangig Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Regionen außerhalb der Städte Dresden und Leipzig berücksichtigt.

Kontakt

Studierende:

Anne-Maria Drescher
Universität Leipzig
Medizinische Fakultät
0341 9721050
leipiz@medizin.uni-leipzig.de

Zahnärzte:

Manuela Händel
KZV Sachsen | Bereich Sicherstellung
sicherstellung@kzv-sachsen.de
Anmeldung bis 17. Dezember möglich. 

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Leistungserbringer

Die Leistungserbringer sind Vertragspartner der Kostenträger, also der Krankenkassen. Sie erbringen die Leistungen der Gesundheitsversorgung. Zu den Leistungserbringern zählen beispielsweise Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Krankenhäuser, Psychotherapeuten, Heilmittelerbringer (etwa Physiotherapeuten), Hilfsmittelerbringer (zum Beispiel Hersteller von Gehhilfen, Rollstühlen oder Körperersatzstücken), Arzneimittelhersteller, Hebammen und Rettungsdienste sowie Medizinische Versorgungszentren.

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Leitbild der sächsischen Zahnärzte

Die Mitglieder der Kammerversammlung haben am 6. März 2010 ein Leitbild für ihren Berufsstand im Freistaat verabschiedet. Mit zehn Leitsätzen wurde eine moralisch-ethische Standortbestimmung durchgeführt. Die sächsischen Zahnärzte bekennen sich als Angehörige eines Freien Berufes zu ihrer besonderen Berufsethik.

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Leitfaden zu Datenschutz und IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis

Mit dem Leitfaden zu Datenschutz und IT-Sicherheit (PDF) soll Zahnarztpraxen der Umgang mit der IT-Sicherheitsrichtlinie  (interner Link) erleichtert werden. Unter anderem werden die Anforderungen an den Einsatz von PCs, Mobilgeräten, Tablets und medizinischen Geräten sowie von Praxissoftware anschaulich erläutert sowie der sichere Einsatz von Netzwerken, Internet- und Online-Anwendungen und auch der Telematikinfrastruktur (TI). 
Ebenso gibt er grundlegende Hinweise zur zahnärztlichen Schweigepflicht in Verbindung mit datenschutzrechtlichen Regelungen. 
Damit ermöglicht der überarbeitete und erweiterte Leitfaden Zahnärztinnen und Zahnärzten ihre Praxisinfrastruktur in Eigenregie einem ersten "Check" zu unterziehen.

Weitere Informationen sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung – IT-Sicherheitsrichtlinie (interner Link) zu finden.

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Leitfaden elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Der Leitfaden zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (PDF) beschränkt sich auf die Belange der zahnmedizinischen Praxen. Damit richtet er sich an Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal.
Die praktische Anleitung unterstützt bei der Erstellung, der Speicherung, dem Versand und der Verwaltung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

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Leitfaden elektronische Patientenakte (ePA)

Der Leitfaden zur elektronischen Patientenakte (PDF) richtet sich an Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal. Sie finden darin Informationen, wie Sie die elektronische Patientenakte nutzenbringend in die Anamnese und Behandlung Ihrer Patienten einbinden können.

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Leitfaden elektronisches Rezept (E-Rezept)

Der Leitfaden zum elektronischen Rezept (E-Rezept) (PDF), der sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie das zahnmedizinische Fachpersonal in den Praxen richtet, beschreibt den organisatorischen Rahmen und fokussiert dann auf die Anwendungsszenarien in der Zahnarztpraxis.

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Leitfaden Komfortsignatur

Leitfaden Komfortsignatur (PDF) - Wie die Komfortsignatur in der Praxis eingesetzt werden kann, wird in dieser Praxisinformation erläutert. Die Komfortsignatur steht als neue Signaturvariante im Mittelpunkt dieser Praxisinformation, die sich gleichsam aber auch als allgemeine Einführung in die qualifizierte elektronische Signatur (QES) und die weiteren Signaturvarianten versteht. Dementsprechend werden eingangs Grundlagen der QES und Unterschiede in den Signaturvarianten erklärt, bevor anschließend die Nutzung der Komfortsignatur in den Fokus rückt. Abschließend werden Szenarien für die Nutzung der Komfortsignatur in der Zahnarztpraxis vorgestellt.

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Leitfaden Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Leitfaden KIM (Kommunikation im Medizinwesen) (PDF) - Der digitale Kommunikationsdienst KIM ermöglicht den Austausch medizinischer Daten zuverlässig und mit einer sicheren Verschlüsselung (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung). Sie ist eine sichere E-Mail, um in einem geschlossenen Nutzerkreis Patientenrelevante Daten austauschen zu können.

Umfangreiche Informationen finden Sie auf der Seite des Fachportals der gematik (externer Link).
 

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Leitfaden Medikationsplan (eMP)

Leitfaden Medikationsplan (eMP)  (PDF) - Der eMP umfasst Medikationsdaten und deren medikationsrelevante Informationen. Ebenfalls umfasst dieser ein Kommentarfeld zum interdisziplinären Austausch der beteiligten Heilberufsangehörigen.

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Leitfaden Notfalldatenmanagement (NFDM)

Leitfaden Notfalldatenmanagement (NFDM) (PDF) - Das NFDM kann in Notfallsituationen als Informationsquelle und Entscheidungshilfe zur Verfügung stehen. Der Notfalldatensatz enthält Angaben zu Diagnosen, Medikation, Allergien/Unverträglichkeiten sowie Kontaktdaten (z. B. hausärztliche Versorgung) und besondere Hinweise. Diese Daten sollen unterstützend für die Diagnostik und Therapiefindung für Patienten hinzugezogen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der gematik unter Notfalldaten. (externer Link). 

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